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Wird ein Grundstück vermächtnisweise zugewandt, ist es unbedingt erforderlich, dass eine ganz genaue Grundbuchbezeichnung getätigt wird. Häufig wissen die Erblasser nicht, was der genaue Inhalt des Grundbuchs bzgl. des Grundstücks ist. Nur mit einem aktuellen Grundbuchauszug können die Eigentumsverhältnisse und Belastungen abschließend geklärt werden.

 

Praxishinweis

Stellt das Grundstück den wesentlichen Teil der Nachlassmasse dar, ist im Hinblick auf die Abgrenzung zur Erbeinsetzung eine klarstellende Formulierung zu empfehlen.

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