Rz. 14

Nach hier vertretener Ansicht sind die Ermittlungstätigkeiten in diesen Verfahren deutlich aufwändiger als bei den meisten anderen Betreuungseinrichtungen. Das sollte bei der Zumessung der Bearbeitungszeit für die Betreuungsbehördenmitarbeiter und die Richter berücksichtigt werden. Zusätzlich zu den üblichen Fragen sind umfassende Ermittlungen über die finanzielle und persönliche Situation des Betroffenen in der Vergangenheit im Vergleich zur Gegenwart anzustellen, um die Tätigkeiten des Bevollmächtigten nachvollziehen und bewerten zu können. Es wird mit Menschen aus dem Umfeld des Vollmachtgebers zu sprechen und Kontoauszüge, (Immobilien-)Kaufverträge etc. werden zu prüfen sein.

 

Rz. 15

Dabei muss regelmäßig gegen den Widerstand des Bevollmächtigten mit der Folge von keinen oder verzögerten Auskünften sowie unvollständigen Unterlagen angekämpft werden. Die hohen Anforderungen des BGH an die Feststellung einer Ungeeignetheit machen dies notwendig. In der Praxis ist aber immer wieder ein zögerliches, unkritisches und oberflächliches Ermitteln von Behörde und Gericht zu beobachten. So wird sich auf Aussagen des eigentlich in Frage stehenden Bevollmächtigten, von ihm ausgewählte Unterlagen und die in einem Zustand der Beeinflussbarkeit abgegebenen Erklärung des Vollmachtgebers verlassen, dass er dem Bevollmächtigten – dessen Handeln er nicht unbedingt nachvollziehen kann – vertraue. Die eine Betreuung anregenden Angehörigen werden aufgefordert, konkrete Beweise für den befürchteten Vollmachtsmissbrauch zu liefern, was diesen aufgrund ihres systemimmanenten Ausschlusses von Informationen nicht möglich ist.

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