Rz. 19
Schließlich kommt bei einem rechtskräftig wegen einer entsprechenden Ordnungswidrigkeit nach § 23 AEntG verurteilten Arbeitgeber eine Eintragung ins Gewerbezentralregister nach § 149 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GewO in Betracht.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen