Rz. 27

Die Frage der Anfechtbarkeit eines gemeinschaftlichen Testaments ist gesetzlich nicht besonders geregelt. Gleichwohl besteht wegen der Bindungswirkung bei wechselbezüglichen Verfügungen beim Erblasser ein Bedürfnis für die Anfechtung.[16]

 

Rz. 28

Muster 7.11: Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments

 

Muster 7.11: Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments

_________________________ (Notarielle Urkundenformalien)

Es erscheint _________________________ – persönlich bekannt und zweifelsfrei geschäftsfähig –

Sie erklärt:

Ich habe mit meinem Ehemann _________________________ am _________________________ ein gemeinschaftliches Testament errichtet. Darin haben wir uns gegenseitig zu Alleinerben und unseren Sohn zum Erben des Längerlebenden eingesetzt. Mein Mann starb am _________________________. Am _________________________ habe ich mich mit _________________________ verheiratet.

Ich fechte die von mir in dem gemeinschaftlichen Testament vom _________________________ getroffenen Verfügungen wegen Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten an.

Ich beantrage, mir eine Ausfertigung dieser Verfügung zu erteilen und diese dem Nachlassgericht in _________________________ zu übersenden.

Diese Niederschrift wurde vom Notar der Anwesenden vorgelesen, von ihr genehmigt und wie folgt eigenhändig unterschrieben:

(Unterschrift)

[16] MükoBGB/Leipold, §  2078 Rn  61.

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