Rz. 27
Die Frage der Anfechtbarkeit eines gemeinschaftlichen Testaments ist gesetzlich nicht besonders geregelt. Gleichwohl besteht wegen der Bindungswirkung bei wechselbezüglichen Verfügungen beim Erblasser ein Bedürfnis für die Anfechtung.[16]
Rz. 28
Muster 7.11: Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments
Muster 7.11: Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments
_________________________ (Notarielle Urkundenformalien)
Es erscheint _________________________ – persönlich bekannt und zweifelsfrei geschäftsfähig –
Sie erklärt:
Ich habe mit meinem Ehemann _________________________ am _________________________ ein gemeinschaftliches Testament errichtet. Darin haben wir uns gegenseitig zu Alleinerben und unseren Sohn zum Erben des Längerlebenden eingesetzt. Mein Mann starb am _________________________. Am _________________________ habe ich mich mit _________________________ verheiratet.
Ich fechte die von mir in dem gemeinschaftlichen Testament vom _________________________ getroffenen Verfügungen wegen Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten an.
Ich beantrage, mir eine Ausfertigung dieser Verfügung zu erteilen und diese dem Nachlassgericht in _________________________ zu übersenden.
Diese Niederschrift wurde vom Notar der Anwesenden vorgelesen, von ihr genehmigt und wie folgt eigenhändig unterschrieben:
(Unterschrift)
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