Rz. 58

Dem VN wurde Deckungsschutz für die außergerichtliche Auseinandersetzung im Rahmen eines mietrechtlichen Modernisierungsrechtsstreits erteilt. Die Parteien legten den Rechtsstreit vergleichsweise bei und schlossen in den Vergleich auch den Abschluss eines neuen Mietvertrages ein. Auf Ausgleich der Rechtsanwaltsvergütung in Anspruch genommen, lehnt es der RSV ab, den erhöhten Teil der Rechtanwaltskosten zu tragen, welcher auf den Abschluss des neuen Mietvertrages fußt. Er ist der Auffassung, es läge kein diesbezüglicher Rechtsschutzfall vor.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge