An das
Amtsgericht _________________________
Klage
in Sachen
der
Firma _________________________ GmbH,
gesetzlich vertreten durch ihre Geschäftsführer Herrn _________________________ und _________________________, _________________________
– Klägerin –
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________
gegen
Firma _________________________ AG,
gesetzlich vertreten durch ihre Vorstände Herrn _________________________ und _________________________, _________________________
– Beklagte –
wegen Rücktritts
Streitwert: _________________________ EUR
Namens und im Auftrag der Klägerin erheben wir Klage zum zuständigen Amtsgericht _________________________ (Stadt) und bitten um Anberaumung eines nahen Termins zur mündlichen Verhandlung, in welchem wir beantragen werden, für Recht zu erkennen:
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I. |
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin _________________________ EUR nebst Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Rückgabe von der Beklagten am _________________________ gem. Lieferschein Nr. _________________________ gelieferter _________________________ m2 Fertigparkett des vorbezeichneten Typs. |
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II. |
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere _________________________ EUR nebst Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. seit Rechtshängigkeit zu zahlen. |
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III. |
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte seit dem _________________________ mit der Rücknahme der von ihr verkauften _________________________ m2 Fertigparkett der Marke _________________________, Typ _________________________, Furnier Eiche, dunkel gebeizt, in Verzug befindet. |
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Sofern das Gericht das schriftliche Vorverfahren anordnet, wird für den Fall der Fristversäumnis oder des Anerkenntnisses bereits jetzt beantragt,
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die Beklagte durch Versäumnisurteil oder Anerkenntnisurteil zu verurteilen. |
Begründung:
I.
Die Klägerin unterhält einen Baumarkt. Im Rahmen ihrer Tätigkeit hat sie an ihre Kundin Parkettmaterial, welches die Beklagte als Produzentin herstellt, verkauft. Sie wurde von ihrer Kundin aufgrund von Parkettmängeln in Anspruch genommen. Der Klägerin zustehende Rückgriffsansprüche sind Gegenstand dieser Klage. Im Einzelnen:
1. Die Klägerin bestellte am _________________________ für ihren Baumarkt _________________________ m2 Fertigparkett der Marke _________________________, Typ _________________________ Furnier Eiche, dunkel gebeizt zu einem Quadratmeterpreis von _________________________ EUR. Die Beklagte hat die Bestellung ausgeführt und das Fertigparkett am _________________________ bei der Klägerin angeliefert. Der Kaufpreis i.H.v. _________________________ EUR wurde bezahlt. Dies wird unstreitig bleiben.
2. Am _________________________ kaufte die Kundin Frau _________________________ bei der Klägerin _________________________ m2 des von der Beklagten gelieferten Fertigparketts zur Verlegung im Wohnzimmer ihrer Eigentumswohnung. Der Mitnahmepreis betrug _________________________ EUR/m2, in der Summe somit _________________________ EUR.
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Beweis: |
Rechnung Nr. _________________________ vom _________________________, in Kopie als Anlage K 1 |
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Zeugnis der Frau _________________________, _________________________ |
Nach ca. _________________________ Monaten monierte die Kundin, dass sich das Furnier einzelner Fertigparkettelemente von der Trägerplatte löste und offene Fugen bildeten. Bei einer anschließenden Vor-Ort-Besichtigung nahm der Mitarbeiter der Klägerin, Herr _________________________, das Fertigparkett in Augenschein. Der Verbund zwischen Trägerplatte und Furnier war großflächig zerstört; viele Furnierstäbe waren vollständig von ihr gelöst und bildeten mit den offenen Fugen Stolperfallen. Die Klägerin hat die Beklagte über die bei dem Ortstermin gewonnen Erkenntnisse schriftlich unter Beifügung von Lichtbildern unterrichtet und um Bestätigung des Gewährleistungsfalls gebeten. Eine Reaktion hat sie jedoch nicht erhalten.
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Beweis: |
Schreiben der Klägerin vom _________________________, in Kopie als Anlage K 2 |
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Zeugnis des Herrn _________________________, _________________________ |
Unter dem _________________________ erklärte die Kundin gegenüber der Klägerin den Rücktritt vom Kaufvertrag und forderte die Klägerin auf, den Kaufpreis zu erstatten sowie die gelieferte Ware unter Fristsetzung abzuholen. Zudem verlangte sie sowohl nachgewiesene Ein- und Ausbaukosten als auch Einlagerungskosten i.H.v. _________________________ EUR.
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Beweis: |
Schreiben der Frau ______________... |