Rz. 101

Hat sich der betroffene Kraftfahrer in Unkenntnis um die Rechtslage einer rechtswidrigen Aufforderung zur Begutachtung unterzogen, so gilt auch im Zusammenhang mit Cannabiskonsum, dass die Frage der Rechtmäßigkeit der Anordnung der Vorlage eines Gutachtens dahingestellt bleiben kann, wenn das geforderte Gutachten beigebracht worden ist. Die Vorlage des Gutachtens ist nach herrschender Rechtsprechung eine neue Tatsache, die selbstständige Bedeutung hat.[162] Auch eine unter Verstoß gegen den Richtervorbehalt in § 81a Abs. 2 StPO gewonnene Blutprobe ist im Verwaltungsrecht grundsätzlich verwertbar.[163]

[162] BVerwG zfs 1996, 318; 2002, 47 = NJW 2002, 522; VGH BW zfs 2003, 474.
[163] Siehe hierzu NdsOVG v. 16.12.2009, zfs 2010, 114; BayVGH v. 28.1.2010, 11 CS 09.1443; VGH BW v. 21.6.2010, zfs 2010, 474.

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