Rz. 101
Hat sich der betroffene Kraftfahrer in Unkenntnis um die Rechtslage einer rechtswidrigen Aufforderung zur Begutachtung unterzogen, so gilt auch im Zusammenhang mit Cannabiskonsum, dass die Frage der Rechtmäßigkeit der Anordnung der Vorlage eines Gutachtens dahingestellt bleiben kann, wenn das geforderte Gutachten beigebracht worden ist. Die Vorlage des Gutachtens ist nach herrschender Rechtsprechung eine neue Tatsache, die selbstständige Bedeutung hat.[162] Auch eine unter Verstoß gegen den Richtervorbehalt in § 81a Abs. 2 StPO gewonnene Blutprobe ist im Verwaltungsrecht grundsätzlich verwertbar.[163]
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