Rz. 501

Das ZTR dient dem Auffinden von amtlich verwahrten, erbrechtlich relevanten Urkunden, damit das Nachlassgericht im Todesfall des Testators schnell und vor allem richtig entscheiden kann. Die Registrierung wird ausschließlich durch die Verwahrstellen veranlasst, also durch Gerichte und Notare (sogenannte "Melder"). Im Todesfall werden die Registerdaten dem Nachlassgericht automatisch weitergeleitet. Die Einführung des Testamentsregisters diente der Modernisierung des vorher zeit- und störanfälligen Benachrichtigungswesens in Nachlasssachen. Mittels elektronischer Kommunikationswege können die Nachlassverfahren mit dem Testamentsregister schneller, effizienter und sicherer abgewickelt werden.

 

Rz. 502

Das Nachlassgericht hat des Weiteren auch die Möglichkeit, andere – für seine Arbeit relevante – Informationen über das ZTR zu erhalten. Darunter fallen zum Beispiel Angaben zu Kindern, Auskunftsgebern oder auch Anhaltspunkte für das Erfordernis der Nachlasssicherung, die im Rahmen der Sterbefallbenachrichtigung mitgeteilt werden. Zeitaufwendige Einzelanfragen beim Standesamt sind so entbehrlich.

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