Rz. 15

Hat der Nutzer nicht als Verbraucher gehandelt, so bestimmt sich das anzuwendende Recht nach der (ggf. durch AGB) getroffenen Rechtswahl (Art. 3 Rom I-VO); subsidiär regelmäßig[13] nach Art. 4 Abs. 1 lit. b) Rom I-VO, also nach "dem Recht des Staates, in dem der Dienstleister seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat". Zur Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts kommt es insbesondere nicht auf den Ort an, an dem sich der vom jeweiligen Dienstanbieter genutzte Server befindet, denn der Standort des Servers ist zufällig und es können auch verschiedene Server an verschiedenen Standorten zum Einsatz kommen. Der gewöhnliche Aufenthalt ist vielmehr der Sitz des Providers.[14]

[13] Zu Ausnahmen vgl. Kutscher, S. 87 f.
[14] Kutscher, S. 85 ff.

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