Rz. 80

Die Fusions-Richtlinie fordert, dass ein Wirtschaftsgut, das bei Umstrukturierungen die rechtliche Zugehörigkeit wechselt, nach dem Vorgang im gleichen Staat wie vorher einer Betriebsstätte des neuen, übernehmenden Unternehmens angehören muss. Ist dies nicht gewährleistet, kann der jeweilige Mitgliedstaat im Rahmen seiner nationalen Steuerrechtsnormen Regelungen über eine Besteuerung der stillen Reserven treffen.[74] Daneben muss das Wirtschaftsgut nach der Umstrukturierung auch zum wirtschaftlichen Ergebnis der Betriebsstätte beitragen.

[74] Herzig/Dautzenberg/Heyeres, DB Beilage Nr. 12/1991.

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