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Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________,
In der Vorsorgevollmacht können Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens bevollmächtigen, um für Sie notwendige Entscheidungen fällen und umsetzen zu können. Eine Vorsorgevollmacht kann für medizinische Belange und/oder finanzielle Belange erteilt werden.
Ob die Vollmacht sofort wirksam sein soll, ob sie dem Bevollmächtigten zur Verfügung gestellt wird oder sonstige Fragen im Verhältnis zum Bevollmächtigten, sollten Sie mit Ihrem Berater besprechen. Der Bevollmächtigte muss das Original der Vollmacht vorlegen, um in Ausübung der Vollmacht handeln zu können.
Eine Vorsorgevollmacht geht der gerichtlichen Bestellung eines Betreuers vor und macht diese in der Regel überflüssig. Es kann jedoch Situationen geben, in denen die Vorsorgevollmacht nicht ausreicht. Beispielsweise muss die Vollmacht, eine Immobilie zu verkaufen, notariell beurkundet sein. Wurde dies bei Erteilung der Vollmacht übersehen, kann das Gericht ergänzend zur Veräußerung der Immobilie einen Betreuer einsetzen.
Für den Bevollmächtigten ist es wichtig, dass er auch Fragen zum mutmaßlichen Willen beantworten kann, wenn er die Patientenverfügung durchsetzen soll. Es hat sich als sinnvoll erwiesen, sich mit dem Bevollmächtigten zusammenzusetzen und Ihre Wünsche zu besprechen. Damit Ihr Bevollmächtigter Auskunft von den Ärzten erhält, müssen Sie diese ausdrücklich gegenüber dem Bevollmächtigten von der Schweigepflicht entbinden. Dies gilt sogar, wenn Sie Ihren Ehepartner oder Ihre Kinder bevollmächtigen.
Die Vorsorgevollmacht sollte aus Beweiszwecken dringend schriftlich erteilt werden. Sie kann nur schriftlich widerrufen werden, insbesondere muss der Vollmachtgeber zum Zeitpunkt des Widerrufs geschäftsfähig sein.
Der Bevollmächtigte wird im Normalfall nicht in der Ausübung seiner Vollmacht kontrolliert. Häufig ergeben sich leider im Erbfall Konflikte mit den Erben, denen gegenüber der Bevollmächtigte auskunftspflichtig ist.
Für den Fall, dass der Bevollmächtigte sein Amt nicht ausüben kann oder später wegfällt, können Sie auch bereits einen Ersatzbevollmächtigten benennen oder den Bevollmächtigten bevollmächtigen, einen weiteren Bevollmächtigten zu ernennen.
Die Tatsache, dass eine Vorsorgevollmacht erteilt wurde, einschließlich der Daten des Bevollmächtigten kann beim zentralen elektronischen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden. Auf dieses Register können die Betreuungsgerichte zurückgreifen. So können Sie – neben der Hinweiskarte für die Brieftasche, die auch auf eine Vorsorgevollmacht hinweisen kann – sicherstellen, dass der Bevollmächtigte rechtzeitig im Notfall informiert wird.
Mit freundlichen Grüßen
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(Rechtsanwalt)