Rz. 7

Gerade bei Patchworkfamilien ist die erbrechtliche Beratung nicht immer einfach. Sollte aus steuerlichen Gründen eine Adoption erwogen werden, sind die Beteiligten umfassend über die rechtlichen Konsequenzen der verschiedenen Konstellationen zu informieren. Nur dies kann später zum gewünschten Ergebnis führen und mögliche Haftungsansprüche gegen den Berater vermeiden.

Dass die Sonderbestimmungen der §§ 1755 Abs. 2,1756 Abs. 2 BGB nicht auf nicht verheiratete Lebensgefährten anzuwenden sind, hat der BGH bestätigt und die Regelungen der §§ 1741 Abs. 2, 1755 Abs. 1 BGB über das Erlöschen des Verwandtschaftsverhältnisses nicht für verfassungs- oder konventionswidrig befunden (Beschluss v. 8.2.2017 – XII ZB 586/15).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge