Dr. iur. Klaus-Peter Horndasch
a) Konkrete Festlegung von Einzelbeträgen
Rz. 168
Geregelt werden kann naturgemäß, was die Eheleute für Familienunterhalt einzusetzen gedenken und welche Anteile sie für Vermögensbildung, für eigene Zwecke etc. verwenden wollen.
Eheleute können die Lebenshaltungskosten im Einzelnen konkret ermitteln und Beträge dafür einsetzen, die sie dann zur Grundlage einer Vereinbarung über die Ausgaben im Rahmen des Gesamtbedarfs in der Ehe erheben.
Dies können die folgenden Positionen sein:
▪ |
Haushaltsgeld, |
▪ |
Wohnen, |
▪ |
Kleidung, |
▪ |
Geschenke, |
▪ |
Putzhilfe, |
▪ |
Reisen, |
▪ |
Urlaub, |
▪ |
sportliche Aktivitäten, |
▪ |
kulturelle Bedürfnisse, |
▪ |
Pkw-Nutzung, |
▪ |
Vorsorgeaufwendungen, |
▪ |
Versicherungen und |
▪ |
sonstige notwendige Lebenshaltungskosten. |
Rz. 169
Die Vereinbarung könnte im Kern wie folgt lauten:
Muster 7.47: Festlegung von Ausgaben
Muster 7.47: Festlegung von Ausgaben
…
Wir vereinbaren für unsere Ehe die Orientierung an der Ausgabenhöhe gemäß der als Anlage beigefügten Ausgabenliste. Die dort festgelegten Beträge stellen den Höchstbetrag für monatliche Ausgaben dar.
Übersteigende Ausgaben bedürfen gesonderter gemeinsamer Entscheidung.
…
Rz. 170
Extrem wäre eine Checkliste, wie sie in anderem Zusammenhang vorgeschlagen wird wie folgt:
Ausgabenliste zur Führung der Ehe
I. |
Essen und Trinken
1. |
Wöchentlicher Einkauf (Supermarkt) |
2. |
Restaurant, auswärtiges Essen |
3. |
Besonderer Mehrbedarf, z.B. Diät |
|
II. |
Kleidung
4. |
Anschaffung und Reinigung von Oberbekleidung |
5. |
Unterwäsche |
6. |
Schuhe |
7. |
Mode |
8. |
Schmuck |
|
III. |
Körperpflege
9. |
Friseur |
10. |
Kosmetik (Produkte, Studio) |
11. |
Parfüm |
|
IV. |
Haushalt und Wohnen
12. |
Anschaffungen für Hausrat |
13. |
Zeitung |
14. |
Müllabfuhr |
15. |
Porto |
16. |
Telefon, Handy, PC |
17. |
TV und Radio (GEZ) |
18. |
Garage |
19. |
Miete und Nebenkosten (Heizung, Strom, Versicherung pp) |
20. |
Haustiere (Futter, Tierarzt, Versicherung) |
21. |
Instandhaltung, Reparaturaufwendungen |
22. |
Gärtner, Haushaltshilfe, Kindermädchen |
|
V. |
Kultur und soziales Leben
23. |
Theater/Oper |
24. |
Kino |
25. |
Museum |
26. |
Bücher und Zeitschriften |
27. |
Kosten für Einladungen und Geschenke |
|
VI. |
Sport und Freizeit
28. |
Mitgliedsbeiträge |
29. |
Trainerstunden |
30. |
Sportbekleidung (Anschaffung und Ersatz) |
31. |
Materialverbrauch |
32. |
Besondere Kosten (z.B. Turnier- und Meldegebühren) |
|
VII. |
Urlaub
33. |
Reisekosten |
34. |
Kosten der Unterkunft |
35. |
Zusatzausgaben vor Ort |
36. |
Club-Gebühren |
37. |
Städte- und Kulturreisen |
|
VIII. |
Kraftfahrzeug
38. |
Steuer und Versicherung |
39. |
Reparaturen und Inspektionen |
40. |
Benzin |
41. |
41. Rücklage für Neuanschaffung |
42. |
Leasing-Rate |
43. |
Mitgliedsbeitrag (z.B. ADAC) |
|
IX. |
Versicherungen
44. |
Krankenkasse (Mitgliedsbeitrag) |
45. |
Krankenkasse (Selbstbeteiligung) |
46. |
Krankenzusatzversicherung |
47. |
Lebensversicherung |
48. |
Unfallversicherung |
49. |
Rechtsschutzversicherung |
50. |
Haftpflichtversicherung (soweit nicht für Kfz) |
|
X. |
Sonstiges
51. |
Persönliche Weiterbildung |
52. |
Vorsorgeaufwendungen Alter |
53. |
Steuerberater |
54. |
Bankgebühren |
55. |
Beiträge zu Vereinigungen, Spenden |
|
b) Bezifferung von Wirtschaftsgeld
Rz. 171
Jeder Ehegatte hat Anspruch darauf, dass ihm diejenigen Mittel zur Verfügung gestellt werden, die für die Führung des gemeinsamen Haushaltes der Familie notwendig sind, § 1360a Abs. 2 S. 2 BGB.
Das Wirtschaftsgeld ist vollständig für den Familienunterhalt zu verwenden. Der den Haushalt führende Ehegatte ist nicht berechtigt, Wirtschaftsgeld eigenmächtig für andere Zwecke auszugeben.
Eine – nicht unübliche – Vereinbarung des von den Eheleuten zu verwendenden Wirtschaftsgeldes kann wie folgt abgeschlossen werden:
Muster 7.48: Bestimmung von Wirtschaftsgeld
Muster 7.48: Bestimmung von Wirtschaftsgeld
…
Wir, die Eheleute _________________________, sind Beide vollzeitlich berufstätig. Deshalb werden die Ausgaben für den ehelichen Haushalt von uns aufgewendet werden müssen, abhängig von unseren jeweiligen zeitlichen Möglichkeiten.
Wir vereinbaren zur Höhe des Wirtschaftsgeldes, dass wir monatlich maximal 1.000 EUR für Ausgaben in diesem Bereich verwenden.
Zu diesem Zweck werden wir ein gesondertes gemeinsames Giro-Konto bei der A-Bank einrichten, über das wir einzeln verfügen können.
Die Ausgaben werden jeweils – soweit möglich – durch Belege nachgewiesen und in dem von uns in der Ehewohnung geführten Haushaltsbuch eingetragen.
…
c) Vereinbarung zum Taschengeld
Rz. 172
Jeder Ehegatte hat einen Anspruch auf einen angemessenen Teil des Gesamteinkommens als Taschengeld. Dieser ihm persönlich verbleibende Betrag dient zur Befriedigung der eigenen persönlichen Bedürfnisse nach freier Wahl unabhängig von einer Mitsprache des anderen Ehegatten. Über dessen Verwendung ist er niemandem Rechenschaft schuldig.
Mit dem Taschengeld soll dem Berechtigten die Möglichkeit eingeräumt werden, persönliche Bedürfnisse wie Hobbys, Sport, Theater-, Kino- oder Gaststättenbesuche etc. zu finanzieren.
Vereinbarungen zum Taschengeld sind möglich und werden in solchen Fällen sinnvoll sein, in denen einer der Ehegatten nicht mit der notwendigen Überlegung über G...