Rz. 49

Eheverträge, die vor Eingehung der Ehe oder während schon bestehender Ehe für die Ehezeit geschlossen werden, stellen eine "vorsorgende Regelung des Gesamtbereichs der ehelichen Lebensgemeinschaft … mit dem Ziel (dar), in Ausübung der gesetzlichen Dispositionsbefugnisse für die beteiligten Eheleute (Verlobte) eine sachgerechte individuelle Eheordnung zu gestalten".[63]

 

Rz. 50

Um den Inhalt eines vorsorgenden Ehevertrages zwischen Verlobten oder Schon-Eheleuten zutreffend erfassen zu können, ist aber die Abklärung der nachstehenden Fragenkomplexe unerlässlich, weil nur bei Kenntnis der vollständigen Lebenssituation der Vertragschließenden die Frage nach einer sinnvollen Ausgestaltung eines Ehevertrages abschließend beurteilt werden kann.

Dieser Katalog erfasst stichwortartig folgende Bereiche:

Staatsangehörigkeit/beide Deutsche/Ausländerbeteiligung
Sämtliche persönlichen Daten, Geburtsdatum/Geburtsort, Beruf, Wohnsitz, Name der Eltern
Bei Ausländerbeteiligung Rechtswahl
War einer oder waren beide Parteien schon einmal verheiratet, existieren Kinder aus einer solchen ersten Ehe?
Besteht eine Schwangerschaft?
Existiert schon ein Ehevertrag?
Existieren erbrechtliche Verfügungen?
Rückfragen zum geplanten Ehetypus: Hausfrauenehe/Doppelverdiener-Ehe
Berufliche Absichten der beiden Vertragschließenden, bestehende Ausbildung etc.
Bisheriger beruflicher Werdegang, Berufszeiten (hier Auswirkungen auf Regelung zum Versorgungsausgleich)
Gegenwärtige Vermögenssituation beider Vertragschließenden
Schon ererbtes Vermögen – Beteiligungen – Grundbesitz – sonstiges Kapitalvermögen

Leben die Parteien schon länger zusammen und haben schon vor der Heirat gemeinsames Vermögen (Grundbesitz) erworben?

(Stichwort hierzu: Anfangsvermögen des einen?)

Bei Verlobten: Wahl des Familiennamens; Beibehaltung des Namens bei einer Scheidung?

Zulässigkeitsbedenken und Verzichtsklauseln

(Hinweispflicht im Zusammenhang mit Fragen zum Unterhalts- und Versorgungsausgleichsverzicht)

[63] So Langenfeld Rn 4.

I. Muster zu vorsorgenden Eheverträgen

1. Allgemeiner Eingangstext zu einem Ehevertrag

 

Rz. 51

Muster 7.1: Allgemeiner Eingangstext zu einem vorsorgenden Ehevertrag

 

Muster 7.1: Allgemeiner Eingangstext zu einem vorsorgenden Ehevertrag

Verhandelt am _________________________

Zu _________________________

Vor mir, dem unterzeichnenden Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts _________________________

_________________________

erscheinen

1. Herr _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft _________________________

2. Frau _________________________ geb. _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft _________________________

ausgewiesen durch _________________________.

Die Frage des beurkundenden Notars nach einer Vorbefassung im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 7 BeurkG wurde von den Erschienenen verneint. Der beurkundende Notar erläuterte die vorgenannte Vorschrift.

Die Erschienenen baten den Notar um die Beurkundung eines

Ehevertrages

und erklärten vorab:

§ 1 Ausgangslage

Wir sind Beide von Geburt an deutsche Staatsangehörige und werden am __________________________________________________ in _________________________ die Ehe miteinander schließen. Aus unserer Verbindung sind keine Kinder hervorgegangen. Auch Kinder aus anderen Verbindungen sind nicht vorhanden. Wir vereinbaren für unsere Ehe, was folgt:

_________________________

2. Ehevertrag bei früherer Scheidung und Kindern aus früherer Ehe

 

Rz. 52

Muster 7.2: Vorsorgender Ehevertrag bei früherer Scheidung und Kindern aus früherer Ehe

 

Muster 7.2: Vorsorgender Ehevertrag bei früherer Scheidung und Kindern aus früherer Ehe

_________________________ [Notarielle Urkundenformalien (Muster siehe Rdn 51)]

§ 1 Ausgangslage

Wir sind Beide von Geburt an deutsche Staatsangehörige und werden am __________________________________________________ in _________________________ die Ehe miteinander schließen. Aus unserer Verbindung sind keine Kinder hervorgegangen.

Für beide Beteiligte ist dies die zweite Ehe. Der Ehemann wurde am _________________________ geschieden. Aus dieser Ehe hat er zwei Kinder, und zwar den Sohn _________________________, geb. am _________________________ und die Tochter _________________________, geb. am _________________________.

Der künftige Ehemann ist seiner geschiedenen Frau gegenüber nicht unterhaltspflichtig. Ein Versorgungsausgleich wurde seinerzeit ausgeschlossen.

alternativ:

Der Ehemann ist seiner geschiedenen Frau aus erster Ehe unterhaltspflichtig in Höhe von monatlich _________________________ EUR. Im Versorgungsausgleich wurden aus seiner Rente ein auf die Ehe bezogener Anwartschaftsbetrag in Höhe von monatlich _________________________ EUR auf seine erste Ehefrau übertragen.

Die erste Ehe der künftigen Ehefrau wurde am _________________________ geschieden. Aus dieser Ehe sind _________________________ Kinder hervorgegangen, und zwar der Sohn _________________________, geb. am _________________________ und die Tochter _________________________, geb. am _________________________.

Unterhaltspflichten der Ehefrau gegenüber ihrem Ehemann aus erster Ehe bestehen nicht, allerdings e...

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