Rz. 172

Jeder Ehegatte hat einen Anspruch auf einen angemessenen Teil des Gesamteinkommens als Taschengeld. Dieser ihm persönlich verbleibende Betrag dient zur Befriedigung der eigenen persönlichen Bedürfnisse nach freier Wahl unabhängig von einer Mitsprache des anderen Ehegatten.[151] Über dessen Verwendung ist er niemandem Rechenschaft schuldig.[152]

Mit dem Taschengeld soll dem Berechtigten die Möglichkeit eingeräumt werden, persönliche Bedürfnisse wie Hobbys, Sport, Theater-, Kino- oder Gaststättenbesuche etc. zu finanzieren.

Vereinbarungen zum Taschengeld sind möglich und werden in solchen Fällen sinnvoll sein, in denen einer der Ehegatten nicht mit der notwendigen Überlegung über Gebühr Ausgaben tätigt.

 

Rz. 173

Eine Vereinbarung ist wie folgt denkbar:

Muster 7.49: Vereinbarung über Taschengeld

 

Muster 7.49: Vereinbarung über Taschengeld

Wir, die Eheleute_________________________, stellen aus bisheriger Erfahrung und gemeinsamer Lebensführung fest, dass mir, dem Ehemann, die Organisation und ordentliche, gleichmäßige Verwendung finanzieller Mittel schwer fällt.

Wir vereinbaren deshalb, dass ich, die Ehefrau, die Verwaltung der monatlichen Einnahmen und Ausgaben für unsere Ehevornehmen werde. Ich, der Ehemann, bin mit dieser Regelung einverstanden.

Wir vereinbaren für unsere Ehe unabhängig von gesetzlichen Empfehlungen für mich, den Ehemann, ein wöchentlich von der Ehefrau in bar zu übergebendes Taschengeld in Höhe von 100 EUR, zahlbar jeweils am Montag einer Woche.

Der Verbrauch dieses Betrages unterliegt keiner Pflicht zur Auskunft über die Verwendung.

 

Rz. 174

Der vollständige Verzicht auf Taschengeld ist unwirksam, §§ 1360a Abs. 3, 1614 Abs. 1 BGB. Die durch gemeinsame sonstige Dispositionen und/oder Anschaffungen notwendige, gemeinsam vereinbarte Herabsetzung des Taschengeldes erscheint dagegen unbedenklich.

Muster 7.50: Vereinbarung zur Begrenzung von Taschengeld

 

Muster 7.50: Vereinbarung zur Begrenzung von Taschengeld

schließen folgende Vereinbarung:

Wir sind uns beide darüber einig, dass unser gemeinsames Ziel des Erwerbs einer gemeinsamen Eigentumswohnung beiderseitigen Konsumverzicht auf anderen Bereichen erfordert. Deshalb sind wir uns darüber einig, dass nach der derzeitigen beiderseitigen Einkommenssituation jeder von uns lediglich _________________________ EUR jährlich, somit monatlich durchschnittlich _________________________ EUR als Taschengeld für persönliche Bedürfnisse verwendet.

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