Verhandelt am _________________________
Zu _________________________
Vor mir, dem unterzeichnenden Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts _________________________
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erscheinen
1. Herr _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft _________________________
2. Frau _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft _________________________
ausgewiesen durch _________________________.
Die Frage des beurkundenden Notars nach einer Vorbefassung im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 7 BeurkG wurde von den Erschienenen verneint. Der beurkundende Notar erläuterte die vorgenannte Vorschrift.
Die Erschienenen baten den Notar um die Beurkundung einer
Scheidungsfolgenvereinbarung
und erklärten vorab:
§ 1 Ausgangslage
Wir haben am _________________________ die Ehe miteinander geschlossen. Wir leben seit dem _________________________ voneinander getrennt. Aus unserer Ehe sind zwei Kinder hervorgegangen, _________________________, geb. am _________________________ mithin 4 Jahre alt sowie _________________________, geb. am _________________________, mithin 14 Monate alt. Die Kinder werden von mir, der Kindesmutter betreut, vormittags in Fremdbetreuung im Kindergarten bzw. der Kinderkrippe. Hierbei soll es auch bleiben, ebenso bei der gemeinsamen elterlichen Sorge im Falle der Scheidung unserer Ehe.
Ich, die Ersch. zu 2., habe meine Erwerbstätigkeit halbtags wieder aufgenommen und werde diese auch in Zukunft fortsetzen.
§ 2 Kindesunterhalt
Für die Zeit, in der sich die Kinder in der Obhut der Ehefrau befinden, verpflichtet sich der Ersch. zu 1., Kindesunterhalt wie folgt monatlich bis zum 1. Werktag eines Monats zu leisten: (Alternativ: Kindesunterhalt in Höhe von _________________________ % des jeweiligen Mindestbetrags der jeweiligen Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle gemäß § 1612a BGB monatlich bis zum 1. Werktag eines jeden Monats zu leisten)
a. (Name des Kindes) geb. am _________________________, _________________________EUR
b. _________________________
§ 3 Nachehelicher Unterhalt
1. |
Der Ersch. zu 1. verpflichtet sich, an die Ersch. zu 2. ab Rechtskraft der Scheidung einen monatlichen, jeweils bis zum 1. eines jeden Monats im Voraus fälligen nachehelichen Unterhalt in Höhe von _________________________ EUR zu zahlen. |
2. |
Bei dieser Vereinbarung gehen die Beteiligten von einem Erwerbseinkommen von Herrn _________________________ in Höhe von netto monatlich _________________________ EUR sowie von Frau _________________________ im Rahmen einer Halbtagstätigkeit in Höhe von netto monatlich _________________________ EUR aus. |
3. |
In der Berechnung der Höhe des Unterhaltsbetrages ist mein, der Ersch. zu 1. Einkommen unberücksichtigt geblieben. Dies soll bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres unseres Kindes so verbleiben. Wir vereinbaren für die anschließende Zeit die hälftige Anrechnung meiner Erwerbseinkünfte und werden zu gegebener Zeit unter Darlegung unserer jeweiligen Einkünfte eine gesonderte Vereinbarung tref... |