Dr. iur. Klaus-Peter Horndasch
1. Begriffe, Definitionen
Rz. 459
Der Begriff "Haushaltssachen" wird jetzt einheitlich für Verfahren nach § 1361a BGB und § 1368b BGB sowie nach § 13 LPartG und § 17 LPartG verwendet, §§ 111 Nr. 5 Alt. 2, 200 Abs. 2, 269 Abs. 1 Nr. 6 FamFG.
Haushaltsgegenstände sind alle beweglichen Sachen, die nach den ehelichen Lebens- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten für die gemeinsame Wohnung, die Hauswirtschaft und das Zusammenleben einschließlich der gemeinsamen Freizeitgestaltung bestimmt sind sowie mit den Haushaltsgegenständen verbundene andere Ansprüche und Rechte.
Rz. 460
Nicht zu verteilende Haushaltsgegenstände sind solche, die entweder nach Trennung oder zum Zwecke der Trennung von einem der Ehepartner angeschafft worden sind.
Ebenso scheiden aus:
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Kapitalanlage |
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Werkzeuge zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken |
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Fachbücher |
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Kleidung |
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Schmuck |
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Familienandenken |
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Raritäten des Weinkellers |
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zum Gebrauch der Kinder bestimmte Gegenstände. |
2. Die Haushaltssachen sind verteilt
Rz. 461
Zu Haushaltssachen wird in notariellen Vereinbarungen in der Regel festgestellt, dass er verteilt ist, weil tatsächlich die Beteiligten in der Zeit bis zum Abschluss eines Ehevertrages bzw. einer Scheidungsfolgenvereinbarung die Verteilung vorgenommen haben oder kein Interesse mehr an Gegenständen besteht, die der Andere ja schon längere Zeit nach der Trennung in Besitz hat. Die Formulierung lautet sinngemäß wie folgt:
Muster 7.113: Die Haushaltssachen sind verteilt
Muster 7.113: Die Haushaltssachen sind verteilt
Wir sind darüber einig, dass die Haushaltssachen geteilt sind. Jedem von uns soll derjenige Teil des Haushalts, den er in Besitz hat, zu Alleineigentum gehören. Wir verzichten wechselseitig auf alle etwaigen Ansprüche an Haushaltsgegenständen, die der jeweils andere von uns in Besitz hat.
3. Die Haushaltssachen werden verteilt
a) Naturalteilung
Rz. 462
Eine Vereinbarung über die Herausgabe von Gegenständen kann folgenden Inhalt haben:
Muster 7.114: Vereinbarung über die Verteilung von Haushaltssachen
Muster 7.114: Vereinbarung über die Verteilung von Haushaltssachen
1. |
Die Ehefrau verpflichtet sich, an den Ehemann folgende Gegenstände herauszugeben: _________________________. |
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Die Herausgabe hat nach vorheriger Terminabstimmung zu erfolgen. |
2. |
Die dem Ehemann gemäß Ziffer 1 zugewiesenen Haushaltssachen gehen in dessen Alleineigentum über; der restliche in der Ehewohnung befindliche Haushalt geht in das Alleineigentum der Ehefrau über. |
3. |
Die Parteien sind sich darüber einig, dass damit die ehelichen Haushaltssachen zwischen ihnen endgültig aufgeteilt sind, und zwar auch für den Fall der Ehescheidung. |
b) Ausgleich der Haushaltssachen in Geld
Rz. 463
Die Teilung des Haushaltes erfolgt grundsätzlich durch Naturalteilung. Gleichwohl kann natürlich eine Ausgleichszahlung bei Überlassung der Haushaltssachen vereinbart werden.
Rechtlich durchsetzbar ist eine Ausgleichszahlung jedoch nicht.
Muster 7.115: Ausgleich der Haushaltssachen in Geld
Muster 7.115: Ausgleich der Haushaltssachen in Geld
1. |
Wir sind darüber einig, dass die nach Auszug des Ehemannes in der Ehewohnung verbliebenen Haushaltssachen und sonstigen Gegenstände, gleichgültig, wie sie rechtlich zu qualifizieren sind, in das Alleineigentum der Ehefrau übergehen. |
2. |
Zum Ausgleich zahlt die Ehefrau an den Ehemann einen Barbetrag in Höhe von _________________________ EUR, fällig bei Rechtskraft des anhängigen Scheidungsverfahrens. |