Rz. 65

Die Kläger nahmen die Beklagten wegen Verletzung der Aufsichtspflicht über ihre Kinder in Anspruch.

Am 9.7.2003 zerkratzten der 7 Jahre und 7 Monate alte M und der 5 Jahre und 4 ½ Monate alte P insgesamt 17 Pkw, die auf einem Parkplatz abgestellt waren, der zu dem Wohnkomplex gehört, in dem die Beklagten und ihr Sohn wohnten. Unter den beschädigten Pkw befanden sich auch die Fahrzeuge der Kläger. Zu dem Wohnkomplex gehört auch ein Spielplatz, auf dem die beiden Kinder vor dem Schadensereignis u.a. gespielt hatten.

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