Kommissionsvertrag
Firma/Herr/Frau _________________________ (Firma/Name und Sitz/Anschrift)
– nachfolgend "Kommittent" genannt –
und
Firma/Herr/Frau _________________________ (Firma/Name und Sitz/Anschrift)
– nachfolgend "Kommissionär" genannt –
schließen hiermit folgenden Vertrag:
§ 1 Vertragsgegenstand und dessen Sicherung1
(1) Der Kommittent übergibt dem Kommissionär zum kommissionsweisen Verkauf folgende
Waren (Kommissionsgut):
_________________________ (Auflistung mit Mengenangaben und Spezifikation der einzelnen Kommissionswaren).2
Die Übernahme weiterer Waren als Kommissionsgut kann vereinbart werden.
(2) Das Kommissionsgut bleibt im Eigentum des Kommittenten und ist von Gegenständen des Kommissionärs sowie Dritter getrennt zu halten.
(3) Der Kommissionär hat das Kommissionsgut in dem erforderlichen Umfang für Rechnung des Kommittenten zu versichern.3 Der Kommittent kann das Kommissionsgut jederzeit besichtigen oder durch Dritte besichtigen lassen.
§ 2 Preissetzung
(1) Jedes Stück des Kommissionsgutes ist mit dem Endverkaufspreis ausgezeichnet. Diese Preise sind Mindestpreise, die bei einer Weiterveräußerung nicht unterschritten werden dürfen – ausgenommen nach Ablauf des _________________________ (Datum) um _________________________ %.4
(2) Hat der Kommissionär unter Mindestpreis verkauft, so muss der Kommittent, falls er das Geschäft als nicht für seine Rechnung abgeschlossen zurückweisen will, dies unverzüglich auf die Anzeige des Kommissionärs von der Ausführung des Geschäfts schriftlich erklären. Anderenfalls gilt die Abweichung von der Preisbestimmung als genehmigt.5 Erklärt der Kommissionär zugleich mit der Ausführungsanzeige seine Bereitschaft zur Deckung des Preisunterschieds, so ist der Kommittent zur Zurückweisung nicht berechtigt.6
§ 3 Provision
(1) Der Kommissionär hat für jedes zur Ausführung gekommene Geschäft Anspruch auf Provision i.H.v. _________________________ % zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Ein Provisionsanspruch besteht nicht, wenn das Geschäft nicht zur Ausführung gekommen ist, es sei denn, aus einem in der Person des Kommittenten liegenden Grund.7
(2) Ferner hat der Kommissionär Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen, die er den Umständen nach zur Ausführung des Geschäfts für erforderlich halten darf.8
(3) Alle drei Monate ist jeweils für die jeweils drei vorangegangenen Monate Rechnung zu legen und über die Provision einschließlich sonstiger Leistung des Kommittenten an den Kommissionär abzurechnen.9
§ 4 Ausführungsgeschäft
(1) Der Kommissionär ist nur mit vorheriger Zustimmung des Kommittenten berechtigt, dem Käufer Stundung zu gewähren. Gewährt er eine Stundung ohne Einwilligung, hat er für die Erfüllung des Geschäfts einzustehen.10
(2) Auf Verlangen des Kommittenten hat der Kommissionär die Forderung gegen den Käufer, auch im Voraus, abzutreten. Der Kommissionär ist in jederzeit widerruflicher Weise und im Rahmen seines üblichen Geschäftsbetriebes zur Einziehung der Forderungen aus den Ausführungsgeschäften ermächtigt.
(3) Der Kommissionär wird im Rahmen von Ausführungsgeschäften keine dem Käufer günstigeren Gewährleistungsrechte einräumen, als der Kommittent es nach seinen Geschäftsbedingungen üblicherweise tut.11
§ 5 Delkredere-Haftung
(1) Auf Verlangen des Kommittenten steht der Kommissionär für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Käufers ein, mit dem er das Ausführungsgeschäft für Rechnung des Kommittenten abschließt (Delkredere).12
(2) Der Kommissionär hat wegen der Übernahme der Delkredere-Haftung nach Abs. 1 Anspruch auf eine Delkredere-Provision i.H.v. _________________________ %, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.13
§ 6 Kündigung
Dieser Vertrag kann mit einer Frist von einem Monat durch eingeschriebenen Brief jeweils zum Ende eines Monats gekündigt werden.
§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Kommittenten. Beide Vertragsparteien erklären hiermit ausdrücklich, dass dieser Vertrag im Rahmen ihrer Unternehmen abgeschlossen wird, für die nicht die Einschränkung des § 1 Abs. 2 HGB gilt.14
(2) Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auf dieses Formerfordernis kann nur durch eine gesonderte Vereinbarung verzichtet werden, die ihrerseits der Schriftform bedarf.15
(3) Die Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages beeinträchtigt die Wirksamkeit des Vertrages i.Ü. nicht. Im Fall der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages treten an die Stelle der unwirksamen Bestimmungen Regelungen, die in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Ergebnis möglichst nahe kommen.
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