Rz. 162

In den Sachverständigengutachten ebenso wie in den konkreten Rechnungen der Werkstätten findet sich oft die Position "Entsorgungskosten". Seitens der Versicherer wird diese Position oft mit Hinweis darauf gestrichen, dass diese Kosten bereits in den allgemeinen Werkstattkosten enthalten und deshalb nicht gesondert zu ersetzen seien.

 

Rz. 163

Auch das ist nicht richtig: Wenn diese Kosten nach den Feststellungen des Sachverständigen – orts- oder branchenüblich – gesondert erhoben werden, sind sie auch gesondert zu ersetzen. Wenn der Versicherer anderer Meinung ist, können ihm die diesbezüglichen vermeintlichen Regressansprüche Zug um Zug gegen Zahlung der Position abgetreten werden.

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