Rz. 28

Beteiligter im materiellen Sinne[8] ist jeder, dessen Rechte durch das Verfahren unmittelbar berührt werden können, ohne Rücksicht darauf, ob er am Verfahren teilgenommen hat.[9]

 

Rz. 29

 

Beispiel

Im Erbscheinsverfahren sind die im Testament bedachten Personen und die gesetzlichen Erben materiell Beteiligte.

[8] Vgl. Bassenge/Roth, § 7 FamFG Rn 3.
[9] BayObLG NJW-RR 1988, 931.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge