Rz. 18

Erbfälle treten in aller Regel unvorhergesehen ein. Daraus folgt, dass der professionell agierende Testamentsvollstrecker rechtzeitig eine Infrastruktur schaffen muss, die ihn in die Lage versetzt, sofort und präzise zu reagieren. Je besser die Vorbereitung des Testamentsvollstreckers in organisatorischer Weise ist, desto erfolgreicher wird die Testamentsvollstreckung sein. Viele grundsätzliche Fragen können unabhängig von einer konkreten Testamentsvollstreckung vorab geklärt werden. Hierzu gehört beispielsweise die Kenntnis des Versicherungsumfanges der oben bereits angesprochenen eigenen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, gegebenenfalls die Vereinbarung von "Spielregeln" zur Benachrichtigung der Versicherung. Auch das grundlegende Prozedere mit dem eigenen Kreditinstitut für die reibungslose und zügige Anlegung von Sonderkonten sollte geklärt sein. Insgesamt empfiehlt es sich, über ein komplettes Netzwerk an Hilfspersonen zu verfügen, die bei Bedarf schnell und unbürokratisch Hilfe in so profanen Dingen wie der Öffnung einer Wohnung, ihrer Bewachung während der Beisetzung oder schlicht der Durchführung der Bestattung leisten können. Auch die Kenntnis der Bestattungsgesetze des Bundeslandes, in dem üblicherweise die Testamentsvollstreckungen anfallen, nach Möglichkeit auch der örtlichen Friedhofssatzungen, erspart in der Anfangsphase viel Zeit und Nerven.

 

Rz. 19

Nicht zuletzt das eigene Büro sollte vorbereitet sein, um die Anfrage auf Übernahme einer Testamentsvollstreckung sachgerecht beantworten zu können oder wenigstens in der Lage zu sein, den Testamentsvollstrecker kurzfristig zu erreichen. Letztendlich kann auch eine angemessene Selbstkritik gegenüber den eigenen Kenntnissen und Fähigkeiten nicht schaden. Ist man zeitlich überhaupt in der Lage, eine Dauervollstreckung zu übernehmen? Verfügt man über die hinreichenden Kenntnisse, ein Unternehmen abzuwickeln oder einen Künstlernachlass optimal zu verwerten?

 

Praxishinweis

Es ist nachdrücklich davor zu warnen, nur wegen einer vermeintlich hohen Testamentsvollstreckervergütung eine die eigenen Kenntnisse und Fähigkeiten übersteigende Vollstreckung zu übernehmen. Die in solchen Fällen zu erwartenden Auseinandersetzungen, insbesondere mit den Erben, lassen das Honorar schnell dahinschmelzen. Dies gilt speziell für das nach den tradierten Vergütungstabellen anfallende Honorar, das erfahrungsgemäß nur dann zu einer angemessenen Vergütung des Testamentsvollstreckers führt, wenn die Testamentsvollstreckung reibungslos abläuft.

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