Rz. 55

Jeder Nutzer im beA erhält mindestens eine Rolle zugewiesen. Sie gibt grundsätzlich Auskunft darüber, welche Funktion einem Nutzer in einem bestimmten Postfach zugedacht wurde. Folgende Rollen sind vergeben oder können vergeben werden.

Besitzer eines persönlichen Postfachs,[18] siehe nachstehende Rdn 56
Mitarbeiter, s. Rdn 57
Zustellungsbevollmächtigter (seit beA-Version 3.14), s. Rdn 59
Vertretung (seit beA-Version 3.14), s. Rdn 61
VHN-Berechtigter (seit beA-Version 3.14), s. Rdn 64
 

Rz. 56

Alle zugelassenen Rechtsanwälte, die im BRAV der BRAK eingetragen sind, erhalten die Rolle "Besitzer eines persönlichen Postfachs". Dieses Postfach muss vor der ersten Nutzung durch die Erstregistrierung, siehe § 6 Rdn 17 in diesem Werk, freigeschaltet werden. Alle Postfachbesitzer erhalten alle verfügbaren Rechte von Recht 01 bis Recht 22 (aktuell 19 aktive Rechte[19]), die einem Postfachbesitzer alle zur Verfügung stehen. Einzelne Rechte können einem Postfachbesitzer nicht entzogen werden, getreu dem Motto alle oder keines.[20]

 

Rz. 57

Die Rolle "Mitarbeiter" erhalten alle Benutzer, die im beA eines Rechtsanwalts oder einer Berufsausübungsgesellschaft bestimmte Tätigkeiten ausüben dürfen, für welche sie über die Rolle Mitarbeiter mit entsprechenden Rechten ausgestattet werden, siehe hierzu auch § 23 Abs. 2 RAVPV. Für die Rolle Mitarbeiter stehen alle dann verfügbaren Rechte von Recht 01 bis Recht 22 (aktuell 19 aktive Rechte[21]) zur Verfügung. Den Umfang der Mitarbeit bestimmt der Postfachinhaber. Werden die Rechte 18 u. 19 an einen Mitarbeiter vergeben, so kann dieser die Funktion des Postfachverwalters übernehmen und selbst – z.B. im Krankheitsfall nach Weisung durch den Postfachinhaber – auch ad hoc Rechte an andere Personen vergeben. Die Rechte 18 u. 19 sollten nur an sehr vertrauenswürdige Mitarbeiter übertragen werden. Da sich das Recht 19 nicht auf ein Software-Zertifikat übertragen lässt, benötigt ein Mitarbeiter, der Postfachverwalter sein soll, als Zugangsmittel eine beA Karte Mitarbeiter (Hardware), § 23 Abs. 3 S. 2 RAVPV. Soll ein Anwalt Tätigkeiten in einem beA eines Rechtsanwaltes durchführen können, müssen ihm ebenfalls entsprechende Rechte freigegeben werden. Der Anwalt erhält dann ebenfalls die Rolle "Mitarbeiter". In der Benutzerverwaltung wird in der Spalte "Anwaltseigenschaft" der Vermerk "Ja" eingetragen (1). Ein Mitarbeiter ohne Anwaltseigenschaft erhält den Eintrag "Nein" (2).

 

Rz. 58

Abb. 12: Ausgewiesene Anwaltseigenschaft in der Benutzerverwaltung

 

Rz. 59

Die Rolle "Zustellungsbevollmächtigter" kann einem Berufsträger übertragen werden, wenn dieser für von der Kanzleipflicht (§§ 27, 29 BRAO) befreite Kollegen oder Berufsausübungsgesellschaften gem. § 30 BRAO als Zustellungsbevollmächtigter bestellt ist gegenüber der zuständigen Rechtsanwaltskammer benannt wurde. Durch die Rolle "Zustellungsbevollmächtigter" werden dem Berufsträger folgende Rechte als im Gesamten automatisch zugewiesen:

01 – Nachrichtenübersicht öffnen
03 – Nachricht erstellen
06 – Nachricht öffnen
14 – EBs versenden
15 – EBs zurückweisen
30 – EBs mit VHN versenden
 

Rz. 60

 

Hinweis

Die vorgesehenen Rechte der Rolle "Zustellungsbevollmächtigter" können nur als Paket vergeben werden. Einzelne Standard-Rechte der Rolle "Zustellungsbevollmächtigter" können nicht entfernt werden. Es können aber beliebige weitere zusätzlich verfügbare Rechte übertragen werden. Die Rolle "Zustellungsbevollmächtigter" und deren zugehörige Rechte kann nur als Ganzes entzogen werden.

 

Rz. 61

Die Rolle "Vertretung" kann einer vom Postfachinhaber gem. § 53 Abs. 3 BRAO selbst bestellten Vertretung übertragen werden. Durch die Rolle "Vertretung" werden dem Berufsträger folgende Rechte im Gesamten automatisch zugewiesen:

01 – Nachrichtenübersicht öffnen
03 – Nachricht erstellen
06 – Nachricht öffnen
14 – EBs versenden
15 – EBs zurückweisen
30 – EBs mit VHN versenden
 

Rz. 62

 

Hinweis

Die vorgesehenen Rechte der Rolle "Vertretung" können nur als Paket vergeben werden. Einzelne Standard-Rechte der Rolle "Vertretung" können nicht entfernt werden. Es können aber beliebige weitere zusätzlich verfügbare Rechte übertragen werden. Die Rolle "Vertretung" und deren zugehörigen Rechte kann nur als Ganzes entzogen werden.

 

Rz. 63

 

Tipp

Dem Vertreter sollte zusätzlich mindestens das Recht 05 Nachrichten versenden übertragen werden. Nur so kann der Vertreter "normale" Nachrichten mit Schriftsätzen und deren Anlagen als Anhang aus dem Postfach des Vertretenen versenden. Aber Achtung: Möchte der Vertreter Nachrichten, die Schriftsätze als Anhang enthalten, aus dem Postfach des Vertretenen wirksam bei Gericht einreichen, muss der Schriftsatz in der Nachricht durch den Vertreter im Postfach des Vertretenen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden.

 

Rz. 64

Die Rolle "VHN-Berechtigter" kann gem. § 23 Abs. 3 S. 7 RAVPV ausschließlich im Gesellschafts-beA und nur einem Rechtsanwalt, der seinen Beruf in dieser Berufsausübungsgesellscha...

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