Rz. 113

Ein Postfachinhaber kann einen weiteren Nutzer (Mitarbeiter oder Anwaltskollegen) dazu berechtigen, für sein Postfach mit dem Recht 18 "Mitarbeiter verwalten" neue Mitarbeiter anzulegen, oder den Vornamen, Nachnamen, Anrede und Titel eines bestehenden Nutzers zu ändern. Dies ist eine von zwei Berechtigungen, die sinnvollerweise einem Postfachverwalter übertragen werden.

 

Rz. 114

Gem. § 23 Abs. 2 S. 4 RAVPV ist der Postfachinhaber berechtigt, einem Mitarbeiter oder einem Anwaltskollegen unter Nutzung der jeweils eigenen (nicht die des die Rechte übertragenden Postfachinhabers) Hardwarekomponente beA-Karte (beA-Karte Mitarbeiter oder beA-Karte Basis) das Recht 19 "Berechtigungen verwalten" zu übertragen. Der mit diesem Recht Ausgestattete kann für das Postfach, für welches er diese Berechtigung erhalten hat, Berechtigungen zuweisen oder Berechtigungen entziehen. Dies trifft auch auf ihn selbst zu. Der auf diese Weise Berechtigte kann sich selbst beliebige Rechte zuweisen oder entziehen. Wenn er sich auf diesem Weg das Recht 19 "Berechtigungen verwalten" selbst entzogen hat, steht ihm dieses Recht nach Neuanmeldung am System nicht mehr zur Verfügung. Sollte dies versehentlich passiert sein, muss dem ursprünglich Berechtigten dieses Recht erst wieder vom Postfachinhaber oder einem evtl. weiteren Postfachverwalter für das betroffene Postfach erneut zugeteilt werden. Auch hier gilt: Erst nach erneutem Anmelden im beA-System werden die Änderungen für den dann wieder neu mit Rechten Ausgestatteten oder die gleichzeitig entzogenen Rechte wirksam. Anwälte sollten wegen der weitreichenden Folgen nur besonders gut ausgebildeten und vertrauenswürdigen Mitarbeitern die Rolle des Postfachverwalters übertragen.

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