Rz. 225
Auch die Kostenquotelung bringt dem Anwalt die Möglichkeit, weitere Gebühren bis hin zur Wahlanwaltsvergütung zu erhalten.
Beispiel
Antrag auf Zahlung eines Zugewinnausgleichanspruchs des bedürftigen Antragstellers, dem VKH bewilligt wurde, i.H.v. 30.000,00 EUR, Endbeschluss mit Kostenentscheidung nach mündlicher Verhandlung, Beweisaufnahme und Beschluss. Kostenquote: Antragsteller 1/6; Antragsgegner 5/6.
1. Wahlanwaltsvergütung (Gegenstandswert: 30.000,00 EUR, §§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG, 35 FamGKG) – je Anwalt anzusetzen
2,5 Gebühren (1,3 Verfahrensgebühr + 1,2 Terminsgebühr aus 30.000,00 EUR nach § 13 Abs. 1 RVG, Nr. 3100 u. 3104 VV RVG) | 2.157,50 EUR |
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG | 20,00 EUR |
Zwischensumme | 2.177,50 EUR |
19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG | 413,73 EUR |
Summe | 2.591,23 EUR |
2. VKH-Anwaltsvergütung (Verfahrenswert: 30.000,00 EUR)
2,5 Gebühren (1,3 Verfahrensgebühr + 1,2 Terminsgebühr aus 30.000,00 EUR nach § 49 RVG, Nr. 3100 u. 3104 VV RVG) | 1.030,00 EUR |
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG | 20,00 EUR |
Zwischensumme | 1.050,00 EUR |
19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG | 199,50 EUR |
Summe | 1.249,50 EUR |
Ausgleichung:
die Wahlanwaltskosten beider Beteiligter betragen | 5.182,46 EUR |
hiervon trägt die Antragsgegnerin 5/6, somit | 4.318,72 EUR |
die Wahlanwaltskosten des Antragsstellers würden betragen | 2.591,23 EUR |
die Antragsgegnerin hätte an den Antragsteller zu erstatten | 1.727,49 EUR |
der Vertreter des Antragstellers hat jedoch bereits aus der Staatskasse erhalten | 1.249,50 EUR |
dies wären insgesamt | 2.976,99 EUR |
als Wahlanwalt stehen ihm jedoch nur zu | 2.591,23 EUR |
somit würde er zu viel erhalten | 385,76 EUR |
dieser Betrag geht gem. § 59 RVG auf die Staatskasse über, der Erstattungsbetrag des Antragstellers gegen die Antragsgegnerin vermindert sich von | 1.727,49 EUR |
um den übergegangenen Betrag in Höhe von | 385,76 EUR |
auf | 1.341,73 EUR |
die vom Rechtspfleger im Kostenfestsetzungsverfahren gegen die Antragsgegnerin festzusetzen sind.
Die Staatskasse wird den übergegangenen Anspruch in Höhe von 385,76 EUR bei der Antragsgegnerin gesondert geltend machen.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen