Rz. 113

Nur zu oft endet ein erstinstanzliches Verfahren nicht i.S.d. Auftraggebers. Er kann als Beklagter mit einem Urteil belastet werden, oder aber seine gerichtliche verfolgte Forderung konnte nicht durchdringen, sodass ein klageabweisendes Urteil erging. Hier gibt es unzählige von Möglichkeiten. Der Auftraggeber kann ganz oder zum Teil unterlegen sein.

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