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Bei Streit über die Schadenhöhe können Versicherer und Versicherungsnehmer das Sachverständigenverfahren vereinbaren, das ähnlich ausgestaltet ist wie das Sachverständigenverfahren gemäß A.2.17 AKB 2008: Versicherer und Versicherungsnehmer benennen je einen Sachverständigen, beide Sachverständigen einigen sich dann auf einen Obmann. Jede Partei trägt die Kosten ihres Sachverständigen, die Kosten des Obmannes tragen beide Parteien je zur Hälfte.

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