An das
Arbeitsgericht _________________________
Klage und Streitverkündung
des _________________________
– Kläger –
Prozessbevollmächtigter: _________________________
gegen
die Firma _________________________
– Beklagte –
Prozessbevollmächtigter: _________________________
Streitverkündungsempfänger: _________________________
Streitwert: _________________________ EUR
Namens und in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage und werde beantragen,
die Beklagte zu verurteilen,
1. |
an den Kläger _________________________ EUR nebst _________________________ Zinsen in Höhe von _________________________ Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit _________________________ zu zahlen, |
2. |
ab dem _________________________ für die Dauer der Beschäftigung des Streitverkündungsempfängers bei ihr _________________________ EUR monatlich, beginnend mit dem _________________________, bis zum völligen Ausgleich des Betrages von _________________________ EUR zu zahlen. |
Gleichzeitig wird dem _________________________ der Streit verkündet mit der Aufforderung, dem Rechtsstreit auf Seiten des Klägers beizutreten. Die Streitverkündung erfolgt gemäß § 841 ZPO. Die Lage des Rechtsstreits ergibt sich für den Streitverkündungsempfänger aus der beiliegenden Klageschrift, die ich ihm zuzustellen bitte.
Begründung:
Dem Kläger steht gegen den Streitverkündungsempfänger aus dem rechtskräftigen Urteil des AG _________________________ vom _________________________ (Az: _________________________) eine Forderung in Höhe von _________________________ EUR zuzüglich _________________________ Zinsen in Höhe von _________________________ Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem _________________________ zu. Außerdem sind _________________________ EUR an festgesetzten Kosten entstanden, die seit dem _________________________ mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen sind. Daneben sind weitere _________________________ EUR an Vollstreckungskosten bisher entstanden.
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Beweis: |
in Kopie beigefügtes Urteil nebst den Vollstreckungsunterlagen |
Der Streitverkündungsempfänger ist ein Arbeitnehmer der Beklagten.
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Beweis: |
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Auskunft des Trägers der Rentenversicherung nach § 802l ZPO |
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Vermögensauskunft des Schuldners |
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_________________________ |
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Sein Lohnanspruch gegen die Beklagte ist seitens des Klägers durch Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des AG _________________________ vom _________________________ (Az: _________________________) gepfändet worden. Dieser Beschluss ist der Beklagten am _________________________ zugestellt worden.
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Beweis: |
in Kopie beigefügter Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nebst Zustellungsnachweis |
Die Beklagte hat auf die ihr am _________________________ zugestellte Aufforderung des Klägers nach § 840 Abs. 1 ZPO nicht reagiert und bis heute keinerlei Auskunft erteilt und auch keine Zahlungen geleistet.
Der Streitverkündungsempfänger ist bei der Beklagten als _________________________ tätig.
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Nach dem einschlägigen Tarifvertrag, nämlich dem Tarifvertrag für _________________________ vom _________________________ beträgt der Tariflohn _________________________ EUR monatlich. Mindestens diesen Betrag verdient der Schuldner und Arbeitnehmer der Beklagten. |
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Beweis: |
beiliegender Tarifvertrag für _________________________; Zeugnis des Streitverkündungsempfängers |
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_________________________ |
Der Streitverkündungsempfänger hat _________________________ Unterhaltsberechtigte (seine Ehefrau sowie _________________________ Kinder). Pfändbar ist demnach monatlich ein Betrag in Höhe von _________________________ EUR. Damit hätte die Beklagte ab dem _________________________ mindestens _________________________ EUR an den Kläger überweisen müssen. Dies hat sie nicht getan, obwohl sie zuletzt mit Schreiben vom _________________________ unter Fristsetzung zum _________________________ dazu aufgefordert wurde.
Seit Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ist der Lohn _________________________mal fällig gewesen. Hieraus folgt die Klageforderung zu 1.). Der Antrag zu 2.) ist berechtigt, weil die Beklagte auch für die Zukunft so lange den gepfändeten Lohnanteil an den Kläger abzuführen hat, bis die Forderung gegen den Streitverkündungsempfänger abgedeckt ist.
Wegen der bisherigen Zahlungsverweigerung besteht die Besorgnis, dass die Beklagte auch die vorgenannten zukünftig fällig werdenden gepfändeten Beträge nicht an den Kläger auszahlt. Daher ist der auf künftige Zahlung gerichtete Klageantrag zu 2.) ebenfalls berechtigt.
Rechtsanwalt