An das Amtsgericht
– Vollstreckungsgericht –
in _________________________
In der Zwangsvollstreckungssache
des _________________________
– Gläubiger –
Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________
gegen
den _________________________
– Schuldner –
Verfahrensbevollmächtigte: RAe
an dem weiter beteiligt ist: _________________________
– Drittschuldner –
zeige ich die Vertretung des Schuldners an und beantrage in dessen Namen und Vollmacht:
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Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom _________________________, Az: _________________________, wird insoweit aufgehoben, als |
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die monatliche Miete bis zu einem Betrag von _________________________ gepfändet wurde |
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die Miete bis zu einem Betrag von _________________________, beginnend ab dem _________________________, gepfändet wird. |
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Zur Begründung wird Folgendes ausgeführt:
Der Gläubiger vollstreckt gegen den Schuldner eine Forderung i.H.v. zuletzt _________________________ EUR aus dem vollstreckbaren _________________________ vom _________________________, Az: _________________________, sowie dem Kostenfestsetzungsbeschluss des _________________________ vom _________________________, Az: _________________________.
Er hat insoweit unter dem _________________________ den im Antrag bezeichneten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des erkennenden Vollstreckungsgerichtes bewirkt und hiermit die Ansprüche des Schuldners gegen den _________________________ als Mieter des Schuldners gepfändet. Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wurde dem Drittschuldner am _________________________ zugestellt.
Die Pfändung ist in dem beantragten Umfange nach § 851b ZPO aufzuheben, da
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der Schuldner der Mieteinnahmen zur laufenden Unterhaltung des Grundstückes bedarf, |
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der Schuldner der Mieteinnahmen zur Vornahme dringender Instandsetzungsmaßnahmen bedarf, |
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der Schuldner der Mieteinnahmen zur Befriedigung von Ansprüchen zwingend bedarf, die bei einer Zwangsversteigerung bzw. Zwangsverwaltung den Ansprüchen des Gläubigers nach § 10 ZVG vorgingen. |
Im Einzelnen ergibt sich dies aus Folgendem: _________________________
Anderweitige Mittel stehen dem Schuldner nicht zur Verfügung, um
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die erforderlichen Arbeiten |
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die Befriedigung der Grundpfandgläubiger |
zu bestreiten.
Zur Glaubhaftmachung wird auf
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die eidesstattliche Versicherung des Schuldners nach § 294 ZPO, |
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den Kostenvoranschlag der _________________________, |
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den Vertrag mit dem _________________________ vom _________________________ über _________________________, |
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verwiesen, die jeweils in beglaubigter Abschrift in der Anlage beigefügt sind.
Es wird um antragsgemäße Entscheidung gebeten.
Rechtsanwalt