Zwischen
_____ (Name, Firma und Anschrift)
– nachstehend "Sicherungsgeber" genannt –
und
_____ (Name und Anschrift der Bank)
– nachstehend "Bank" genannt –
wird der vorliegende Abtretungsvertrag geschlossen.
1. Gegenstand der Abtretung
Der Sicherungsgeber tritt hiermit an die Bank folgende Forderungen – einschließlich aller etwaig bestehender Rückabtretungsansprüche – ab:
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aus Warenlieferungen und Leistungen sowie |
▪ |
aus _____ (Bezeichnung des Rechtsverhältnisses) gegen
a) |
_____ (Name/Firma und Anschrift des Drittschuldners) |
b) |
alle Schuldner des Sicherungsgebers mit den Anfangsbuchstaben von _____ bis einschließlich _____. |
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Für die Feststellung des Anfangsbuchstabens ist maßgebend:
▪ |
bei Nichtkaufleuten, Einzelfirmen, Personengesellschaften und sonstigen Drittschuldnern, deren Name (Firmenbezeichnung) aus Personennamen besteht oder mit solchen beginnt, der erste Familienname; |
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bei allen anderen Drittschuldnern das erste Wort der Firmenbezeichnung oder der sonstigen Bezeichnung. |
Die gegenwärtigen Forderungen gehen mit Abschluss dieses Vertrages, alle künftig entstehenden Forderungen jeweils mit ihrer Entstehung auf die Bank über.
2. Sicherungszweck
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(Enge Zweckerklärung:) Die Abtretung dient zur Sicherung der Ansprüche, die der Bank gegen _____ (Name und Anschrift des Kreditnehmers) aus dem Kreditvertrag vom _____ zustehen. |
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Sollte der durch diese Zweckerklärung gesicherte Kreditvertrag nichtig sein, wirksam angefochten, widerrufen oder aufgehoben werden, oder aus sonstigen Gründen unwirksam oder nicht vollziehbar sein, so sind auch alle hieraus resultierenden vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche der Bank gegen den Kreditnehmer gesichert. |
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(Weite Zweckerklärung:) Die Abtretung dient zur Sicherung aller bestehenden und künftigen, auch bedingten oder befristeten Forderungen der Bank gegen den Kreditnehmer aus ihrer bankmäßigen Geschäftsverbindung (insb. auch laufenden Rechnungen, Krediten jeder Art und Wechseln), soweit die Bank diese Forderungen im Rahmen ihrer bankmäßigen Geschäftsverbindung mit dem Kreditnehmer erwirbt. |
3. Verfügungsberechtigung über die abgetretenen Forderungen
(Siehe Ziffer 4 des Musters "Mantelzessionsvertrag", Rdn 61)
4. Übergang von Rechten und Sicherheiten
(Siehe Ziffer 8 des Musters "Mantelzessionsvertrag", Rdn 61)
5. Abtretungsanzeige
(Siehe Ziffer 5 des Musters "Mantelzessionsvertrag", Rdn 61)
6. Deckungsgrenze
(Siehe Ziffer 6 des Musters "Mantelzessionsvertrag", Rdn 61)
7. Bestandslisten
(Siehe Ziffer 7 des Musters "Mantelzessionsvertrag", Rdn 61)
8. Einziehung der Forderungen durch den Sicherungsgeber
(Siehe Ziffer 9 des Musters "Mantelzessionsvertrag", Rdn 61)
9. Einziehung der Forderungen durch die Bank
(Siehe Ziffer 10 des Musters "Mantelzessionsvertrag", Rdn 61)
10. Verwendung der Erlöse
(Siehe Ziffer 11 des Musters "Mantelzessionsvertrag", Rdn 61)
11. Rechte von Vorbehaltslieferanten
Die Abtretung von Ansprüchen, die einem Lieferanten aufgrund eines verlängerten Eigentumsvorbehalts zustehen, wird erst mit Erlöschen des verlängerten Eigentumsvorbehalts wirksam. Ist der Anspruch des Lieferanten auf einen Teil der Forderung beschränkt, ist die Abtretung an die Bank zunächst auf den dem Sicherungsgeber zustehenden Forderungsteil beschränkt. Nach Erlöschen des verlängerten Eigentumsvorbehalts geht der Rest der Forderung auf die Bank über. Die Bank ist berechtigt, den verlängerten Eigentumsvorbehalt durch Befriedigung des Lieferanten abzulösen.
12. Sicherheitenfreigabe
(Siehe Ziffer 12 des Musters "Mantelzessionsvertrag", Rdn 61)
13. Einsichts- und Prüfungsrechte der Bank
(Siehe Ziffer 13 des Musters "Mantelzessionsvertrag", Rdn 61)
14. Informationspflichten des Sicherungsgebers
(Siehe Ziffer 14 des Musters "Mantelzessionsvertrag", Rdn 61)
15. Nachsicherungspflicht
(Siehe Ziffer 15 des Musters "Mantelzessionsvertrag", Rdn 61)
16. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank.
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Ort, Datum |
Unterschrift des Sicherungsgebers |
Ort, Datum |
Unterschrift der Bank |