Verhandelt am _____ in _____
Vor mir [Notar] erschien(en) _____
– nachstehend "Besteller" genannt –
– ausgewiesen durch amtlichen Lichtbildausweis [oder: Dem Notar ist der Erschienene von Person bekannt.] –
1. Eintragungsbewilligung und Eintragungsantrag
Nach Unterrichtung über den Grundbuchinhalt werden folgende Erklärungen beurkundet:
Der Besteller (Eigentümer des nachfolgend genannten Pfandobjekts) bewilligt und beantragt unwiderruflich, auf den(m) im Grundbuch von _____ des Amtsgerichtes, Band _____, Blatt _____, Flur _____, Flurstück _____ verzeichneten Grundstück(en)/Erbbaurecht(en)/Wohneigentum/Teileigentum
– nachstehend "Grundbesitz" genannt –
eine (Gesamt-)Grundschuld von _____ EUR (in Worten: _____ EUR)
zugunsten _____
– nachstehend "Gläubiger" genannt –
wie folgt einzutragen:
a) |
Die Grundschuld ist vom Tag der Eintragungsbewilligung an mit _____ % jährlich zu verzinsen. Die Zinsen sind jeweils am ersten Tag des Kalenderjahres nachträglich zu entrichten. [Zusätzlich ist eine einmalige sonstige Nebenleistung von _____ zu zahlen.] |
b) |
Die Grundschuld soll folgende Rangstelle erhalten: _____ Ist diese Rangstelle nicht sofort erreichbar, so ist der Notar berechtigt, die Eintragung an nächstoffener Rangstelle zu beantragen. |
2. Dingliche Zwangsvollstreckungsunterwerfung
Wegen des Grundschuldkapitals nebst Zinsen [und sonstiger Nebenleistung] unterwirft sich der Besteller der sofortigen Zwangsvollstreckung in den belasteten Grundbesitz in der Weise, dass die Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde gegen den jeweiligen Eigentümer/Erbbauberechtigten zulässig ist. Der Besteller bewilligt und beantragt unwiderruflich die Eintragung dieser Unterwerfungserklärung in das Grundbuch.
3. Grundschuldbrief
Die Erteilung eines Grundschuldbriefes wird ausgeschlossen.
4. Entstehung der Grundschuld bei mehreren Pfandobjekten
Falls der belastete Grundbesitz aus mehreren Pfandobjekten besteht und die Eintragung der Grundschuld nicht an allen Pfandobjekten zugleich, das heißt an demselben Tag erfolgt, erklärt der Besteller: Die Grundschuld soll in diesem Fall an denjenigen Pfandobjekten, an denen sie jeweils eingetragen wird, bereits mit der Eintragung unabhängig vom weiteren Vollzug der Urkunde entstehen. [Jede weitere Eintragung soll eine Einbeziehung in die Mithaft für die bereits eingetragene Grundschuld darstellen, sodass dadurch eine Gesamtgrundschuld entsteht.]
5. Vollstreckbare Ausfertigung
Der Gläubiger ist berechtigt, auf seinen einseitigen Antrag sich eine vollstreckbare Ausfertigung dieser Urkunde sowohl wegen des Kapitals als auch wegen eines Teiles desselben und wegen einzelner Zinsraten auf Kosten des Darlehensnehmers erteilen zu lassen. Es wird auf den Nachweis der Tatsache verzichtet, die das Entstehen und die Fälligkeit der Grundschuld nebst Zinsen und sonstiger Nebenleistungen oder ihrer schuldrechtlichen Ansprüche bedingen.
6. Erteilung einer Grundbuchabschrift
Der Besteller beantragt gegenüber dem Grundbuchamt, dem Gläubiger nach Erledigung der Eintragungsanträge eine vollständige unbeglaubigte Grundbuchabschrift zu erteilen.
7. Auftrag an den Notar
Der Besteller beauftragt den Notar, von dieser Urkunde zugunsten des Gläubigers Gebrauch zu machen und erteilt dem Notar Vollmacht zum Empfang von Zustellungen und Erklärungen aller Art, die mit der Begründung dieser Grundschuld in unmittelbarem Zusammenhang stehen.
Der Notar wird ferner beauftragt, dem Gläubiger unverzüglich eine vollstreckbare Ausfertigung dieser Urkunde zu erteilen. Der Notar wird beauftragt, dem Grundbuchamt eine Ausfertigung dieser Urkunde einzureichen [und dem Besteller eine einfache Abschrift dieser Urkunde zu erteilen].
8. (Gilt für den persönlichen Schuldner) Übernahme der persönlichen Haftung mit Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung
Für die Zahlung eines Geldbetrags in Höhe der bewilligten Grundschuld [Grundschuldkapital samt Zinsen [und der sonstigen Nebenleistung]) übernimmt der Darlehensnehmer [Name und Anschrift] die persönliche Haftung, aus der er ohne vorherige Vollstreckung in den Grundbesitz sofort in Anspruch genommen werden kann. Er unterwirft sich wegen dieser persönlichen Haftung der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde in sein gesamtes Vermögen. Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner. Es wird beantragt, dem Gläubiger auch insoweit eine vollstreckbare Ausfertigung dieser Urkunde zu erteilen.
9. Zustimmung des Ehegatten/Lebenspartners gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz
Der Ehegatte/Lebenspartner gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz (Name und Anschrift) des Bestellers stimmt den in dieser Urkunde abgegebenen Erklärungen des anderen Ehegatten/Lebenspartners gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz zu.
[Der Besteller erklärt, dass er nicht verheiratet ist/dass er im Güterstand der Gütertrennung lebt.]
10. Zustimmung und Antrag des Gläubigers
Der Gläubiger stimmt der Grundsch...