Vertrag
Zwischen
_________________________ (Nachbar)
und
_________________________ (Bauherr)
kommt folgende Vereinbarung zu Stande:
§ 1 Gegenstand
Im Rahmen der _________________________ (z.B. Neubau- oder Anbauarbeiten) auf dem Grundstück Flur.-Nr. _________________________ (Adresse) ist zum Schutz der Nachbarbebauung eine _________________________ (z.B. rückverankerte Trägerbohlwand) vorgesehen.
Soweit dazu in das Grundstück des Nachbarn Bauteile eingebracht werden oder Baumaßnahmen hinüberwirken, erteilt der Nachbar hiermit seine auf die Dauer der Baumaßnahme beschränkte (oder dauernde) Zustimmung unter folgenden Bedingungen:
a) |
Die Arbeiten sind so auszuführen, dass jede Beschädigung oder Beeinträchtigung bestehender Bauteile und vorhandener Bepflanzung auf dem Grundstück des Nachbarn ausgeschlossen wird. |
b) |
Die bei der Entfernung eingebrachter Bauteile oder Materialien entstehenden Hohlräume sind unter Verwendung zugelassener Substanzen zu verfüllen, zu verschließen oder zu verpressen. |
c) |
Eine Einwirkung auf das Grundwasser darf nur in Abstimmung mit der zuständigen Behörde und unter Vermeidung jeder Gefährdung der bestehenden Gebäude stattfinden. |
§ 2 Schadensersatz
Der Bauherr verpflichtet sich, dem Nachbarn jeden mit den vorbezeichneten Maßnahmen ursächlich zusammenhängenden Schaden, gleich, ob verschuldet oder unverschuldet und unabhängig von einer eigenen Regressmöglichkeit gegenüber den Bauausführenden, zu ersetzen. Insbesondere haftet der Bauherr für sämtliche Personen, die im Rahmen der grundstücksüberschreitenden Maßnahmen tätig werden.
§ 3 Vergütung
a) |
Für die im Nachbargrund verbleibenden, jedoch nicht mehr im Rahmen der Bauwerkserrichtung erforderlichen Bauteile oder Materialien (temporäre Maßnahmen), nämlich _________________________ (z.B. Spannanker, Bodennägel, Betonausfachung usw.), erhält der Nachbar – zugleich für seine Rechtsnachfolger – eine einmalige Abgeltung für künftige Erschwernisse beim Beseitigen dieser Bauteile oder Materialien in Höhe von _________________________ EUR. |
b) |
Für die im Nachbargrund verbleibenden, ständig erforderlichen Bauteile oder Materialien (z.B. Daueranker) erhält der Nachbar eine einmalige Zahlung (oderz.B. jährliche Rente) in Höhe von _________________________ EUR. |
§ 4 Grunddienstbarkeit
Zur Sicherung des Verbleibs der unter § 3 b. genannten ständig erforderlichen Bauteile bestellt der Nachbar an seinem Grundstück Flur.-Nr. _________________________ zugunsten des Bauherrngrundstücks Flur.-Nr. _________________________ eine Grunddienstbarkeit. Die Kosten hierfür trägt der Bauherr.
§ 5 Ausschluss der Mängelhaftung
Der Nachbar übernimmt keinerlei Haftung für die Tauglichkeit seines Grundstücks zur dauerhaften Aufnahme von Kräften, Abtragungen von Lasten oder Erfüllung der vorausgesetzten Baugrundbedingungen zum Erhalt der mit der Maßnahme bezweckten Funktionen.
(Ort, Datum, Unterschriften)