An das Amtsgericht _________________________
Antrag
des _________________________
– Antragstellers –
gegen
den _________________________
– Antragsgegner –
wegen drohender unzulässiger Vertiefung
zeigen wir unter Vollmachtsvorlage die anwaltliche Vertretung des Antragstellers an. Wir stellen folgende Anträge und bitten aufgrund der Eilbedürftigkeit ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden:
1. |
Dem Antragsgegner wird bei Meidung einer Ordnungsstrafe bis zu EUR _________________________, ersatzweise Ordnungshaft, untersagt, auf dem Grundstück Flur.-Nr. _________________________ der Gemarkung _________________________, vorgetragen im Grundbuch _________________________ des Amtsgerichts _________________________ für _________________________ folgende Arbeiten _________________________ (dezidierte Beschreibung der zu erwartenden Arbeiten) ausführen zu lassen, solange nicht der Nachweis durch Vorlage eines amtlichen Prüfberichts oder eines von ihm bestellten und vereidigten Sachverständigen für Erd- und Grundbau gefertigten Gutachtens darüber geführt wird, dass durch die vorbezeichneten Arbeiten entweder die für den Boden des Nachbargrundstücks Flur.-Nr. _________________________ der Gemarkung _________________________, vorgetragen im Grundbuch _________________________ des Amtsgerichts _________________________ für _________________________ erforderliche Stütze nicht beeinträchtigt wird oder durch begleitende Maßnahmen für eine anderweitige Befestigung des Nachbargrundstücks gesorgt wird und diese im Prüfbericht oder Gutachten beschriebenen Maßnahmen auch ausgeführt werden. |
2. |
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. |
Sachverhalt:
1.
Der Antragsteller ist Eigentümer des Grundstücks Flur.-Nr. _________________________ der Gemarkung _________________________, vorgetragen im Grundbuch _________________________ des Amtsgerichts _________________________ für _________________________.
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Glaubhaftmachung: |
Auszug aus dem Grundbuch, Anlage ASt 1 |
2.
Der Antragsgegner ist Eigentümer des Grundstücks Flur.-Nr. _________________________ der Gemarkung _________________________, vorgetragen im Grundbuch _________________________ des Amtsgerichts _________________________ für _________________________
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Glaubhaftmachung: |
Auszug aus dem Grundbuch, Anlage ASt 2 |
3.
Der Antragsgegner hat auf seinem Grundstück Baugrundarbeiten vornehmen lassen. In diesem Zusammenhang werden auch Grundwasserabsenkungsmaßnahmen ausgeführt. Gegenwärtig wird eine entsprechende Grundwasserpumpenanlage installiert.
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Glaubhaftmachung: |
Eidesstattliche Versicherung von Herrn/Frau _________________________, Anlage ASt 3 |
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Lichtbilder, Anlage ASt 4 |
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Skizzen und Lageplan, Anlage ASt 5 |
4.
Maßnahmen zur Sicherung der Standfestigkeit und Schadensfreiheit des Grundstücks des Antragstellers sind nicht ersichtlich.
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Glaubhaftmachung: |
wie vor |
5.
Infolge der unter Nr. 3 genannten Arbeiten besteht die dringende Gefahr, dass dem Grundstück des Antragstellers die ursprünglich vorhandene Festigkeit der Bodenschichten entzogen wird, indem das vorhandene Grundwasser in sehr großem Umfang abgepumpt wird.
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Glaubhaftmachung: |
Gutachten des Privatsachverständigen _________________________, Anlage ASt 6 |
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Eidesstattliche Versicherung des Privatsachverständigen _________________________, Anlage ASt 7 |
Der Antragsteller hat die Erscheinungsbilder und die vorgesehenen Arbeiten durch den Privatsachverständigen _________________________ untersuchen lassen, der im Rahmen seines als Anlage ASt 6 vorgelegten Gutachten vom _________________________ festgestellt hat, dass dem Boden des Grundstücks des Antragstellers die erforderliche Stütze entzogen zu werden droht. Dadurch kann sich das Grundstück des Antragstellers infolge der Arbeiten des Antragsgegners/auf dem Grundstück des Antragsgegners gegebenenfalls auch um _________________________ mm/cm absenken.
(ggf. noch Angaben zum Hangneigungswinkel, falls vorhanden)
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Glaubhaftmachung: |
wie vor |
6.
Für eine anderweitige Befestigung hat der Antragsgegner trotz schriftlicher Aufforderung vom _________________________ mit Fristsetzung zum _________________________ nicht gesorgt.
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Glaubhaftmachung: |
Eidesstattliche Versicherung, Anlage ASt 3 |
7.
Damit besteht ein Anspruch des Antragstellers gegen den Beklagten auf vorbeugenden Rechtsschutz. § 909 BGB gebietet es, dass bereits vor Eintritt einer unzulässigen Vertiefung Rechtsschutz gewährt wird, weil ansonsten die Gefahr besteht, dass unter Umständen massive und gegebenenfalls auch irreparable Schäden an dem Grundstück und Gebäude des Antragstellers eintreten. Der Schadenseintritt steht nun mangels Sicherungsmaßnahmen, zu denen der Antragsteller bereits aufgefordert hatte, unmittelbar b...