Rz. 326

Auch für gebrauchte Navigationsgeräte gibt es einen seriösen Markt, sodass nur die Kosten eines gleichwertigen Ersatzgeräts zu erstatten sind.[348]

[348] LG Arnsberg, 3 S 110/16, r+s 2017, 585; LG Düsseldorf, 9 S 26/16, DAR 2017, 588; AG Bremen, 18 C 290/12, SP 2014, 93 = r+s 2013, 328.

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