Rz. 149

Der Geschädigte darf sich grundsätzlich einen Pkw gleichen Typs mieten.[161] Wenn ein typengleicher Pkw nur zu einem besonders hohen Mietzins zu haben ist, muss der Geschädigte sich mit einem weniger aufwendigen Fahrzeug begnügen.[162]

 

Rz. 150

Bei einem älteren Pkw mit geringem Gebrauchswert sind nur die Kosten für einen wertgleichen Mietwagen zu ersetzen.[163]

[161] BGH, NJW 1982, 1519; OLG Düsseldorf, VersR 1996, 988.
[162] BGH, VI ZR 35/80, zfs 1982, 238 = NJW 1982, 1519.
[163] OLG Karlsruhe, VersR 1989, 1277; LG Heilbronn, VersR 1982, 784.

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