Rz. 149
Der Geschädigte darf sich grundsätzlich einen Pkw gleichen Typs mieten.[161] Wenn ein typengleicher Pkw nur zu einem besonders hohen Mietzins zu haben ist, muss der Geschädigte sich mit einem weniger aufwendigen Fahrzeug begnügen.[162]
Rz. 150
Bei einem älteren Pkw mit geringem Gebrauchswert sind nur die Kosten für einen wertgleichen Mietwagen zu ersetzen.[163]
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