An das
Landgericht
– Zivilkammer –
_________________________
Klage
des Herrn _________________________
– Klägers –
Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________
gegen
Frau _________________________
– Beklagte –
wegen Feststellung der Erbfolge.
Namens und in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage gegen die Beklagte und werde in dem zu bestimmenden Termin beantragen, für Recht zu erkennen:
Es wird festgestellt: Alleinerbe des am _________________________ in _________________________ verstorbenen Herrn _________________________, zuletzt wohnhaft in _________________________, ist der Kläger.
Falls die Voraussetzungen des § 331 Abs. 3 bzw. § 307 ZPO vorliegen, bitte ich um Erlass eines Versäumnis- bzw. Anerkenntnisurteils ohne mündliche Verhandlung.
Begründung:
Der Kläger ist der Bruder des Herrn _________________________, der am _________________________ in _________________________ gestorben ist (nachfolgend "Erblasser" genannt); die Beklagte war mit dem Erblasser die letzten beiden Jahre vor dessen Tod befreundet; zusammen gewohnt haben sie nicht.
Der Erblasser war verheiratet gewesen mit Frau _________________________; sie ist vor ihm am _________________________ gestorben. Mit ihr hatte der Erblasser ein notariell beurkundetes gemeinschaftliches Testament errichtet, wonach sich die Eheleute gegenseitig zu Alleinerben und den Kläger, den Bruder des Ehemannes, zum alleinigen Erben des überlebenden der beiden Ehegatten eingesetzt haben.
Aufgrund des erwähnten gemeinschaftlichen Testaments, das am _________________________ von Notar _________________________ unter UR-Nr. _________________________ beurkundet worden war, wurde der überlebende Ehemann und jetzige Erblasser Alleinerbe seiner vorverstorbenen Ehefrau. Das Testament wurde auf den Tod der Ehefrau des Erblassers am _________________________ vom Nachlassgericht _________________________ unter Az. _________________________ eröffnet.
Beweis: |
Je eine beglaubigte Abschrift |
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a) |
des gemeinschaftlichen Testaments vom _________________________ – Anlage K 1 – |
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b) |
des Testamentseröffnungsprotokolls vom _________________________ – Anlage K 2 |
Kurze Zeit nach dem Tod seiner Ehefrau hat der Erblasser die Beklagte kennen gelernt, ohne mit ihr eine nichteheliche Partnerschaft einzugehen. Zwischen ihm und dem Kläger bestand, wie schon immer, nach wie vor ein enger Kontakt. Etwa ein halbes Jahr vor dem Tod des Erblassers wurde bei ihm ein Krebsleiden in progressivem Stadium diagnostiziert. Der Erblasser hat sich mit dem Kläger über die Erbfolge nach seinem Tod in den letzten Monaten immer wieder unterhalten und auf das Testament hingewiesen, wonach der Kläger Alleinerbe werde. Das Testament enthält zwar einen Änderungsvorbehalt, wonach der Erblasser auch eine anders lautende Verfügung von Todes wegen hätte treffen können, der Erblasser betonte gegenüber dem Kläger aber immer wieder, dass es keinen Grund gebe, von der Alleinerbeinsetzung des Klägers im gemeinschaftlichen Testament abzurücken.
Am _________________________ erhielt der Kläger zu seiner Überraschung und zu seinem Erstaunen die Mitteilung des Nachlassgerichts _________________________, dass der Erblasser außer dem gemeinschaftlichen Testament mit der vorverstorbenen Ehefrau ein privatschriftliches Testament vom _________________________ hinterlassen habe, das von der Beklagten beim Nachlassgericht abgeliefert worden sei und wonach er die Beklagte zu seiner Alleinerbin eingesetzt habe. Das gemeinschaftliche Testament und das angeblich eigenhändige Testament des Erblassers wurden auf den Tod des Erblassers am _________________________ vom Nachlassgericht _________________________ unter Az. _________________________ eröffnet. Der Kläger hat anlässlich der Testamentseröffnung am _________________________, bei der er zugegen war, das angebliche einseitige Testament des Erblassers in Augenschein genommen und dabei festgestellt, dass das Testament nicht von der Hand des Erblassers stammt. Der Kläger kennt die Handschrift seines Bruders sehr genau. Er bestreitet entschieden, dass dieses Testament vom Erblasser niedergeschrieben wurde. Der Kläger hat die ihm nach dem gemeinschaftlichen Testament angefallene Alleinerbschaft angenommen.
Beweis: |
Je eine beglaubigte Abschrift |
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a) |
des "Testaments" vom _________________________ – Anlage K 3 – |
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b) |
des Eröffnungsprotokolls des Nachlassgerichts _________________________ vom _________________________ – Anlage K 4 – |
Die Beklagte hat vorgerichtlich geltend gemacht, sie sei aufgrund des privatschriftlichen Testaments des Erblassers Alleinerbin geworden. Der Erblasser habe sie aus Dankbarkeit dafür zur Alleinerbin eingesetzt, dass sie ihm in den letzten Monaten in seiner schweren Krankheit beigestanden habe.
Da der Kläger die Echtheit des privatschriftlichen Testaments vom _________________________ bestreitet, trifft die Beklagte insowei...