Rz. 73
Der Erbschein ist einzuziehen, wenn er sachlich unrichtig ist, § 2361 S. 1 BGB. In der Praxis kann sich die materielle Unrichtigkeit vor allem ergeben, wenn ein Testament vom Gericht falsch ausgelegt, nachträglich ein jüngeres widersprechendes Testament gefunden oder eine wirksame Anfechtung erklärt wurde.
Beispiele
Falscher Erbe oder Erbteil, fehlende Beschränkung, falscher Berufungsgrund (wenn dann eine falsche Quote angenommen wird).[41]
Ein Erbschein ist auch dann unrichtig, wenn in ihm eine angeordnete Nacherbfolge nicht angegeben ist.[42]
Bei Anordnung einer bedingten Nacherbschaft, z.B. bei Wiederverheiratungsklauseln, kann ein ursprünglich korrekter Erbschein durch Eintritt der Bedingung unrichtig werden.
Rz. 74
Muster 8.24: Antrag auf Einziehung eines Erbscheins wegen materieller Unrichtigkeit
Muster 8.24: "Antrag" auf Einziehung eines Erbscheins wegen materieller Unrichtigkeit
An das
Amtsgericht
– Nachlassgericht –
_________________________
Nachlasssache _________________________
Az. _________________________
Einziehung des Erbscheins
In der Nachlasssache _________________________, verstorben am _________________________ in _________________________, beantrage ich namens und im Auftrag meines Mandanten _________________________, den vom Amtsgericht _________________________ am _________________________ der Witwe des Erblassers, _________________________, erteilten Erbschein einzuziehen.
Begründung:
Das Nachlassgericht hat der Ehefrau des Erblassers _________________________, _________________________, am _________________________ einen Erbschein dahin erteilt, dass sie (Allein-)Vorerbin und der Antragsteller Nacherbe geworden ist. Nach dem Inhalt des Erbscheins sollte die Nacherbfolge auch mit der Wiederverheiratung der Vorerbin eintreten.
Ausweislich der beiliegenden Heiratsurkunde vom _________________________ hat sich die Mutter des Antragstellers, _________________________, nunmehr wieder verheiratet. Der Erbschein ist damit unrichtig geworden und einzuziehen, § 2361 BGB.
(Rechtsanwalt)
Rz. 75
Beachte
Die Einziehung erfolgt von Amts wegen. Ein in der Praxis üblicher "Antrag" eines Beteiligten ist als Anregung zu werten.
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