1. Entscheidungen des Richters
Rz. 91
Gegen die Entscheidungen des Amtsrichters in Nachlassverfahren ist die befristete Beschwerde, § 58 ff. FamFG, der statthafte Rechtsbehelf.
2. Muster: Beschwerde gegen die Ablehnung eines Erbscheinsantrags durch den Nachlassrichter
Rz. 92
Muster 8.31: Beschwerde gegen die Ablehnung eines Erbscheinsantrags durch den Nachlassrichter
Muster 8.31: Beschwerde gegen die Ablehnung eines Erbscheinsantrags durch den Nachlassrichter
An das
Amtsgericht
– Nachlassgericht –
_________________________
In der Nachlasssache _________________________, verstorben am _________________________, lege ich hiermit namens und im Auftrag meines Mandanten _________________________ gegen den Beschluss des Amtsgerichts _________________________ vom _________________________
Beschwerde
ein.
Der Beschluss, durch den der Erbscheinsantrag meines Mandanten zurückgewiesen wurde, ist materiell rechtswidrig. Entgegen der Auffassung des Nachlassgerichts ist das Testament des Erblassers vom _________________________ sehr wohl in der Weise auszulegen, dass mein Mandant zum Alleinerben eingesetzt wurde. _________________________ (ggf. weiter ausführen)
Ich beantrage daher, den Beschluss vom _________________________ aufzuheben und das Nachlassgericht anzuweisen, einen Erbschein zu erteilen, der meinen Mandanten als Alleinerben ausweist.
(Rechtsanwalt)
3. Entscheidungen des Rechtspflegers
a) Beschwerde, § 11 Abs. 1 RPflG i.V.m. § 58 FamFG
Rz. 93
Gegen Entscheidungen des Rechtspflegers ist das Rechtsmittel gegeben, das nach den "allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften" zulässig ist, § 11 Abs. 1 RPflG. Das bedeutet, dass in den Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit Verfügungen des Rechtspflegers grundsätzlich mit der Beschwerde nach § 58 FamFG anfechtbar sind. Lehnt (z.B. bei gesetzlicher Erbfolge) der Rechtspfleger den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins ab, ist die sofortige (befristete) Beschwerde zum Oberlandesgericht der statthafte Rechtsbehelf im nachlassgerichtlichen Verfahren, §§ 58 ff. FamFG.
b) Muster: Beschwerde gegen die Ablehnung eines Erbscheinsantrags durch den Rechtspfleger
Rz. 94
Muster 8.32: Beschwerde gegen die Ablehnung eines Erbscheinsantrags durch den Rechtspfleger
Muster 8.32: Beschwerde gegen die Ablehnung eines Erbscheinsantrags durch den Rechtspfleger
An das
Amtsgericht
– Nachlassgericht –
_________________________
In der Nachlasssache _________________________, verstorben am _________________________, lege ich hiermit namens und im Auftrag meines Mandanten _________________________ gegen den Beschluss des Rechtspflegers des Amtsgerichts _________________________ vom _________________________
Beschwerde
ein.
Im Beschluss vom _________________________, wodurch der Erbscheinsantrag meines Mandanten zurückgewiesen wurde, geht der Rechtspfleger zu Unrecht davon aus, dass meinem Mandanten als nichtehelichem Kind kein Erbrecht zusteht. Tatsächlich sind mit Inkrafttreten des Erbrechtsgleichstellungsgesetzes seit 1.4.1998 die nichtehelichen den ehelichen Kindern erbrechtlich gleichgestellt. Da es sich beim Beschwerdeführer um den einzigen Abkömmling des Erblassers handelt, ist er Alleinerbe nach § 1924 Abs. 1 BGB geworden.
Ich beantrage daher, den Beschluss vom _________________________ aufzuheben und das Nachlassgericht anzuweisen, dem Beschwerdeführer einen Erbschein zu erteilen, der ihn als Alleinerben ausweist.
(Rechtsanwalt)
c) Befristete Erinnerung
Rz. 95
Ausnahmsweise lässt § 11 Abs. 2 RPflG die befristete Erinnerung zu, wenn gegen die Entscheidung "nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften ein Rechtsmittel nicht gegeben ist". Hintergrund dieser Regelung ist, dass zumindest eine richterliche Entscheidung herbeigeführt werden kann, Art. 19 Abs. 4 GG. In den Nachlassverfahren ist die befristete Erinnerung bei Kostenentscheidungen und Beschlüssen, die nach § 61 FamFG wegen Nichterreichens des Beschwerdewerts unanfechtbar wären, denkbar.
Der Rechtspfleger kann einer derartigen Erinnerung abhelfen, § 11 Abs. 2 S. 2 RPflG, oder sie dem Richter zur Entscheidung vorlegen, § 11 Abs. 2 S. 5 RPflG.
d) Muster: Beschwerde wegen Verstoßes gegen die Amtsermittlungspflicht
Rz. 96
Muster 8.33: Beschwerde wegen Verstoßes gegen die Amtsermittlungspflicht
Muster 8.33: Beschwerde wegen Verstoßes gegen die Amtsermittlungspflicht
An das
Amtsgericht
– Nachlassgericht –
_________________________
In der Nachlasssache _________________________, verstorben am _________________________, Az. _________________________, lege ich hiermit namens und im Auftrag meines Mandanten _________________________ gegen den Beschluss des Amtsgerichts _________________________ vom _________________________
Beschwerde
ein.
Die Entscheidung beruht auf einem Verstoß gegen § 26 FamFG. Das Amtsgericht hat seine ihm gemäß § 26 FamFG obliegende Amtsermittlungspflicht verletzt, weil es der Frage nicht nachgegangen ist, ob der Erblasser gemäß § 2247 Abs. 4 BGB von der Möglichkeit ausgeschlossen war, eigenhändig zu testieren. Denn aus dem Akteninhalt mussten sich Zweifel aufdrängen, ob der Erblasser im maßgeblichen Zeitpunkt "Geschriebenes" lesen konnte. Die Verfahrensbevollmächtigten der Beteiligten zu 1 haben dem Nachlassgericht mit Schriftsatz vom _________________________ das Testament vom _________________________ mit dem Hinweis übersandt, dass der Erblasser "fast blind" gewesen sei. Ferner haben sie mit Schriftsatz vom _____________...