An das
Amtsgericht
– Nachlassgericht –
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Nachlasssache _________________________
Az. _________________________
Kraftloserklärung des Erbscheins
In der Nachlasssache _________________________, verstorben am _________________________ in _________________________, beantrage ich namens und im Auftrag meines Mandanten _________________________, den vom Amtsgericht _________________________ am _________________________ der _________________________ erteilten Erbschein für kraftlos zu erklären.
Begründung:
Das Nachlassgericht hat der Ehefrau des Erblassers _________________________, _________________________, am _________________________ einen Erbschein dahin erteilt, dass sie (Allein-)Vorerbin und der Antragsteller Nacherbe geworden ist. Nach dem Inhalt des Erbscheins sollte die Nacherbfolge auch mit der Wiederverheiratung der Vorerbin eintreten.
Ausweislich der beiliegenden Heiratsurkunde vom _________________________ hat sich die Mutter des Antragstellers, _________________________, nunmehr wiederverheiratet. Der Erbschein ist damit unrichtig geworden, § 2361 S. 1 BGB. Vom Antragsteller auf die Unrichtigkeit des Erbscheins angesprochen, hat _________________________ erklärt, dass sie den ihr erteilten Erbschein nicht mehr finde. Er sei ihr beim letzten Umzug abhandengekommen.
Glaubhaftmachung: Beiliegende eidesstattliche Versicherung der _________________________ vom _________________________
Da der Erbschein nicht sofort erlangt werden kann, ist er für kraftlos zu erklären, § 353 FamFG.
(Rechtsanwalt)