Rz. 719

Für die Abrechnung der Vergütung gegenüber der Justizkasse gibt es keinen Formularzwang.

Sie können auf die üblichen Formulare zugreifen unter: Justizportal des Bundes und der Länder, Gesamtverzeichnis: http://www.justiz.de/Formulare/index.php; Formulare: http://www.justiz.de/Formulare/HKR168-RVG.pdf.

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