Rz. 502

Verfügt der Mandant über eine RSV, ist die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels grds. mitversichert (§ 1 ARB 1975 oder § 17 Abs. 1 ARB 1994/2000). Da Versicherungsunternehmen häufig die Kostendeckungszusage für das Rechtsmittelverfahren von der Frage der Begründung des Rechtsmittels abhängig machen, muss die Prüfung der Erfolgsaussichten vom Versicherungsumfang umfasst sein.

 

Rz. 503

Bitten Sie daher ggf. bereits mit der Kostendeckungsanfrage für das Klageverfahren (oder spätestens bei Kenntnis, dass ein Rechtsmittel einzulegen ist) um Kostendeckungszusage für die Prüfung aller infrage kommender Rechtsmittel.

 

Rz. 504

Muster 8.42: Kostendeckungsanfrage für Prüfung der Erfolgsaussichten des Rechtsmittels

 

Muster 8.42: Kostendeckungsanfrage für Prüfung der Erfolgsaussichten des Rechtsmittels

Anrede,

anliegend überreichen wir Ihnen die Klageschrift/Klageerwiderung/Klagebegründung/Antragsschrift vom _________________________ mit der Bitte um Kostendeckungszusage für das gerichtliche Verfahren.

Bei dieser Gelegenheit bitten wir zur Vereinfachung des weiteren Ablaufs der Korrespondenz bereits jetzt um Kostendeckungszusage für die nach Abschluss des Verfahrens ggf. erforderliche Prüfung der Erfolgsaussichten eines jeden infrage kommenden Rechtsmittels (z.B. Berufung, Revision, Nichtzulassungsbeschwerde, sofortige Beschwerde). Selbstverständlich sind die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels von hier aus nur zu prüfen, wenn Ihr Versicherungsnehmer in irgendeinem Punkt unterlegen sein sollte. Wir bitten um Klarstellung in der Kostendeckungszusage für das jetzt eingeleitete gerichtliche Verfahren, dass sich die Kostendeckungszusage auch auf die etwa erforderliche Prüfung der Erfolgsaussichten jedes infrage kommenden Rechtsmittels bezieht.

Selbstverständlich werden wir Sie unverzüglich über den Ausgang des Verfahrens informieren. Von einem erneuten Gesuch um Kostendeckung für die Prüfung der Erfolgsaussichten sehen wir ab. Auf § 1 ARB 75 bzw. § 17 Abs. 1 ARB 1994/2000 weisen wir an dieser Stelle ausdrücklich hin.

Grußformel

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