Rz. 464
Der RA, der die Terminsgebühr geltend macht, muss im Zweifel nachweisen und belegen können, dass die Terminsgebühr entstanden ist. Hierfür ist es erforderlich, nachzuweisen, aufgrund welcher Tatsachen eine Terminsgebühr entstanden ist. Der Klägeranwalt hat es hier i.d.R. leichter, den entsprechenden Auftrag und den Anfall der Terminsgebühr geltend zu machen. Der RA, der den zukünftigen Beklagten vertreten wird, muss ebenfalls einen unbedingten Prozessauftrag erhalten haben. Hier ist anzunehmen, dass dieser Auftrag ihm vermutlich erst erteilt wird, wenn der Beklagte positiv Kenntnis von einem anhängigen gerichtlichen Verfahren hat. Selbstverständlich kann der zukünftige Beklagte seinen Prozessbevollmächtigten aber auch beauftragen, beispielsweise eine negative Feststellungsklage zu erheben. Aber letztlich ist der Beklagtenanwalt dann auch Klägeranwalt.
Liegt auf Beklagtenseite noch kein unbedingter Prozessauftrag vor, kann nur die Geschäftsgebühr entstanden sein.
Rz. 465
Praxistipp:
In der Vielzahl der Fälle bahnt sich die telefonische Besprechung zwischen den Beteiligten mit Ihrer Einschaltung ein. Sie – oder ein Kollege/eine Kollegin – vermitteln das Gespräch an den zuständigen RA weiter. In den Kanzleien, in denen noch keine ausschließlich elektronische Akte geführt wird, wird dann unverzüglich die entsprechende Akte vorgelegt. Legen Sie der Akte an gut sichtbarer Stelle eine Notiz für einen Telefonvermerk bei, damit der Nachweis der Terminsgebühr im Streitfall leicht erfolgen kann.
Rz. 466
Muster 8.39: Muster zum Nachweis der vorgerichtlich entstandenen Terminsgebühr
Muster 8.39: Muster zum Nachweis der vorgerichtlich entstandenen Terminsgebühr
Anfall der Terminsgebühr in der Akte
A _________________________ ./. B _________________________
Hiesiges Aktenzeichen: _________________________
Am _________________________ hat von _________________________ bis _________________________ Uhr
eine Besprechung
mit _________________________
a) | dem Unterzeichner |
b) | und dem Gesprächspartner/den Gesprächspartnern |
in _________________________
(Angabe des Besprechungsortes, des Besprechungsgrunds, wenn möglich, evtl. auch Telefon)
stattgefunden.
Beteiligte der Besprechung waren: _________________________
(ggf. s.o.)
Gegenstand der Besprechung war: _________________________
Ziel der Besprechung war: _________________________
Die Besprechung hat zu folgendem
Ergebnis: _________________________
Zwischenergebnis: _________________________
keinem Ergebnis _________________________
geführt.
_________________________
Rechtsanwalt
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