Rz. 464

Der RA, der die Terminsgebühr geltend macht, muss im Zweifel nachweisen und belegen können, dass die Terminsgebühr entstanden ist. Hierfür ist es erforderlich, nachzuweisen, aufgrund welcher Tatsachen eine Terminsgebühr entstanden ist. Der Klägeranwalt hat es hier i.d.R. leichter, den entsprechenden Auftrag und den Anfall der Terminsgebühr geltend zu machen. Der RA, der den zukünftigen Beklagten vertreten wird, muss ebenfalls einen unbedingten Prozessauftrag erhalten haben. Hier ist anzunehmen, dass dieser Auftrag ihm vermutlich erst erteilt wird, wenn der Beklagte positiv Kenntnis von einem anhängigen gerichtlichen Verfahren hat. Selbstverständlich kann der zukünftige Beklagte seinen Prozessbevollmächtigten aber auch beauftragen, beispielsweise eine negative Feststellungsklage zu erheben. Aber letztlich ist der Beklagtenanwalt dann auch Klägeranwalt.

Liegt auf Beklagtenseite noch kein unbedingter Prozessauftrag vor, kann nur die Geschäftsgebühr entstanden sein.

 

Rz. 465

 

Praxistipp:

In der Vielzahl der Fälle bahnt sich die telefonische Besprechung zwischen den Beteiligten mit Ihrer Einschaltung ein. Sie – oder ein Kollege/eine Kollegin – vermitteln das Gespräch an den zuständigen RA weiter. In den Kanzleien, in denen noch keine ausschließlich elektronische Akte geführt wird, wird dann unverzüglich die entsprechende Akte vorgelegt. Legen Sie der Akte an gut sichtbarer Stelle eine Notiz für einen Telefonvermerk bei, damit der Nachweis der Terminsgebühr im Streitfall leicht erfolgen kann.

 

Rz. 466

Muster 8.39: Muster zum Nachweis der vorgerichtlich entstandenen Terminsgebühr

 

Muster 8.39: Muster zum Nachweis der vorgerichtlich entstandenen Terminsgebühr

Anfall der Terminsgebühr in der Akte

A _________________________ ./. B _________________________

Hiesiges Aktenzeichen: _________________________

Am _________________________ hat von _________________________ bis _________________________ Uhr

eine Besprechung

mit _________________________

a) dem Unterzeichner
b) und dem Gesprächspartner/den Gesprächspartnern

in _________________________

(Angabe des Besprechungsortes, des Besprechungsgrunds, wenn möglich, evtl. auch Telefon)

stattgefunden.

Beteiligte der Besprechung waren: _________________________

(ggf. s.o.)

Gegenstand der Besprechung war: _________________________

Ziel der Besprechung war: _________________________

Die Besprechung hat zu folgendem

Ergebnis: _________________________

Zwischenergebnis: _________________________

keinem Ergebnis _________________________

geführt.

_________________________

Rechtsanwalt

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