Rz. 878
Hat der Gläubiger zur Herstellung der Vollstreckungsvoraussetzungen Sicherheit geleistet (s. das entsprechende Formular unter Rdn 865), so gehört das Rückgabeverfahren gem. §§ 109, 715 ZPO zum Hauptsacheverfahren. Die Vergütung für die entsprechende Tätigkeit ist gem. § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 RVG von der Gebühr für das Hauptsacheverfahren abgegolten (umstrittene Auffassung – andere Auffassungen billigen hier einen gesonderten Vergütungsanspruch zu).
Rz. 879
Hat der Schuldner die Sicherheit zur Abwendung der Zwangsvollstreckung geleistet, geht die wohl h.M. davon aus, dass für das Rückgabeverfahren ein gesonderter Vergütungsanspruch entsteht. Dieser ist aufgrund der Kostenentscheidung des das Verfahren abschließenden Schlussurteils festsetzbar.
Rz. 880
Praxistipp:
Wenn der Schuldner Sicherheit zur Abwendung der Zwangsvollstreckung geleistet oder eine Bankbürgschaft im Original an Sie zugestellt hat, dann erklären Sie im Hinblick auf die geleistete Sicherheit unverzüglich die Freigabe, oder senden das Original der Bürgschaftsurkunde zurück an den Vertreter der Gegenseite. So vermeiden Sie es, evtl. kostenpflichtig zur Freigabe oder Herausgabe aufgefordert zu werden.
Rz. 881
Muster 8.85: Freigabeerklärung einer hinterlegten Sicherheit
Muster 8.85: Freigabeerklärung einer hinterlegten Sicherheit
_________________________ Gericht
Hinterlegungsgericht-
In Sachen
Az. der Hinterlegungsquittung –
_________________________ zeigen wir an, dass wir den Hinterlegungsbegünstigten auch im Hinterlegungsverfahren _________________________ vertreten. Wir erklären namens und in beigefügter Vollmacht des Hinterlegungsbegünstigten _________________________ die Freigabe des _________________________ hinterlegten Betrags nebst Zinsen an den Hinterleger.
Der Rechtsgrund für die Hinterlegung ist entfallen, sodass die insgesamt angelaufene Forderung an den Hinterleger ausgekehrt werden kann.
Drei Abschriften anbei
Grußformel
Rz. 882
Hinweis:
In der beizufügenden Vollmacht (Sie müssen ein Original beifügen, keine Kopie) muss im Betreff bei "wegen" – Freigabe des hinterlegten Betrags beim AG … zum Az. – … – nebst Zinsen – vermerkt sein.
Rz. 883
Wenn Sie eine Bürgschaftsurkunde im Original wieder zurückreichen, legt der sog. Bürgschaftsnehmer die Bürgschaft der Bank im Original vor. Nur so kann eine Bürgschaft erlöschen. Solange der Bürgschaftsnehmer dem Bürgen das Original der Bürgschaftsurkunde nicht vorlegen kann, ist der Bürge an die Bürgschaft gehalten. Rechtssicherheit ist erst gegeben, wenn die Bürgschaftsurkunde vorgelegt wird. Achten Sie bei der Übersendung dieser Urkunden besonders darauf, dass Sie den Zugang nachweisen können.
Rz. 884
Muster 8.86: Rückgabe einer Bürgschaft an gegnerischen Prozessbevollmächtigten
Muster 8.86: Rückgabe einer Bürgschaft an gegnerischen Prozessbevollmächtigten
Anrede,
in der vorbezeichneten Angelegenheit überreichen wir anliegend nach der Beendigung des gerichtlichen Verfahrens die Ausfertigung der Bürgschaftsurkunde vom _________________________ der _________________________ Bank zum Bearbeitungszeichen _________________________ über einen Betrag in Höhe von _________________________ EUR.
Bitte händigen Sie die Urkunde unverzüglich im Original Ihrem Mandanten aus.
Dieses Schreiben stellen wir Ihnen im Parteibetrieb zu.
Abschrift anbei
Grußformel