Isabelle Losch, Walter Krug
Rz. 52
Medikamente, Alkohol und Drogen werden unter dem Begriff "psychotrope Substanzen" zusammengefasst. Eine Testierunfähigkeit kann gegeben sein, wenn schwerwiegende Folgeerscheinungen wie psychotische Zustände oder Persönlichkeitsabbau, kognitive Störungen oder ein akutes Intoxikationsstadium vorliegen.
Ob ein Entzugssyndrom die Beeinträchtigung der freien Willensbildung und Urteilsfähigkeit und damit einhergehend eine Testierunfähigkeit zur Folge hat, wird diskutiert.
Rz. 53
Zu einer Beeinträchtigung kann es somit bei vereinzelter Einnahme der Substanzen, beim chronischen Gebrauch, im Entzugsstadium nach langfristigem Gebrauch bzw. bei möglichen positiven Effekten kommen. Es ist zu beachten, dass es im letzteren Fall bei Einnahme der Substanzen subjektiv zwar zu einer verbesserten kognitiven Leistungsfähigkeit kommt, wobei dieser Effekt bei einer langfristigen Einnahme nicht objektivierbar ist. Bei längerfristiger Einnahme ist eher das Gegenteil der Fall, es kommt zu einer Beeinträchtigung der kognitiven Funktionen. Ursache hiervon können zerebrovaskuläre Veränderungen sein.
Rauschgiftsucht und Psychopathie schließen die Testierfähigkeit aber nicht grundsätzlich aus.
Rz. 54
Ein chronischer Alkoholmissbrauch und/oder Tablettenmissbrauch kann, wenn es zu einem Persönlichkeitsabbau kommt, der im Ausmaß den neurokognitiven Einschränkungen einer Geisteskrankheit gleichzusetzen ist, zu einer Testierunfähigkeit führen.
Rz. 55
Eigenmedikation und unsachgemäße Einnahme können zu einer Testierunfähigkeit führen. Die tatsächlichen Auswirkungen sind im Rahmen der Begutachtung zu ermitteln.