§ 1
Verkauf
F (nachfolgend auch Verkäuferin genannt) verkauft den vorbezeichneten Grundbesitz mit allen wesentlichen Bestandteilen und Zubehör an die M und F Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG (nachfolgend auch Käufer genannt).
§ 2
Übernahme von Belastungen
Optional, falls Rechte gelöscht werden sollen
(1) Die in den Grundbüchern der Objekte _________________________ und _________________________ in Abteilung II eingetragenen Nießbrauchrechte für _________________________ sollen gelöscht werden. _________________________ bewilligt und _________________________ beantragt die Löschung der Nießbrauchrechte im Grundbuch.
(2) Die weiteren in Abteilung II und III jeweils aufgeführten Belastungen werden, soweit nicht ausdrücklich anders geregelt, vom Käufer dinglich übernommen. Insbesondere übernommen wird die Belastung in Abt. II. lfd.-Nr. _________________________.
(3) Die in Abt. III eingetragenen Belastungen sichern derzeit noch Verbindlichkeiten des Verkäufers. Diese Verbindlichkeiten, die in der Vorbemerkung zu dieser Urkunde jeweils näher bezeichnet sind, werden auch schuldrechtlich vom Käufer übernommen. Die Beteiligten werden versuchen, mit den jeweiligen Darlehensgebern eine Vertragsübernahme oder hilfsweise einen Schuldbeitritt zu vereinbaren. Sollten die jeweiligen Darlehensgeber einer Vertragsübernahme widersprechen, so stellen die Beteiligten sich im Innenverhältnis wirtschaftlich so, als wenn eine Vertragsübernahme stattgefunden hätte. Der Käufer stellt den Verkäufer dann aus den Darlehensverbindlichkeiten frei. Die Übernahme erfolgt in Anrechnung auf den Kaufpreis und mit den Valutenständen zum Stichtag. Derzeit gehen die Parteien übereinstimmend von einer Summe in Höhe von insgesamt ca. 2.000.000 EUR aus.
§ 3
Kaufpreis
(1) Der Kaufpreis für den Kaufgegenstand beträgt 6.000.000 EUR und setzt sich wie folgt zusammen:
Immobilie 1: 3.000.000 EUR (dabei entfallen nach dem Verhältnis der Sachwerte auf das Grundstück 25 % und auf das Gebäude 75 %).
Immobilie 2: 3.000.000 EUR (dabei entfallen nach dem Verhältnis der Sachwerte auf das Grundstück 25 % und auf das Gebäude 75 %).
(2) Der nach Übernahme der Darlehensvaluten nach § 2 noch gegenüber dem Verkäufer geschuldete Restkaufpreis i.H.v. 4.000.000 EUR ist fällig am _________________________, nicht jedoch vor Ablauf einer Woche nach einer schriftlichen Mitteilung des Notars an den Käufer, dass die folgenden Vorauss...