Rz. 269
Muster 9.18: Überleitung der Scheckklage in das ordentliche Erkenntnisverfahren
Muster 9.18: Überleitung der Scheckklage in das ordentliche Erkenntnisverfahren
An das
Amtsgericht/Landgericht
□ | Zivilkammer |
□ | Kammer für Handelssachen[256] |
in _________________________
In dem Rechtsstreit
Kläger ./. Beklagter
Az: _________________________
erkläre ich namens und in Vollmacht des Klägers:
Der Kläger nimmt von der Scheckklage nach §§ 605, 596 ZPO Abstand und geht in das ordentliche Erkenntnisverfahren über.
Zur Begründung wird Folgendes ausgeführt:
Der Kläger sieht hiermit von der Fortführung des Scheckprozesses ab und bittet, das Verfahren in das ordentliche Erkenntnisverfahren überzuleiten, nachdem der Beklagte mit Urkunden belegte Einwendungen gegen die Scheckforderung erhoben hat, denen der Kläger zwar entgegentreten kann, ohne jedoch die tatsächlichen Verhältnisse seinerseits mit Urkunden belegen zu können.
Die Einwendungen des Beklagten vermögen im Ergebnis nicht durchzugreifen:
Soweit der Beklagte vorträgt, dass _________________________, ist dies unzutreffend. Richtig ist vielmehr _________________________
Beweis: | Zeugnis _________________________ Sachverständigengutachten _________________________ |
Ungeachtet des Übergangs in das ordentliche Erkenntnisverfahren ist damit entsprechend den Anträgen in der Klageschrift vom _________________________ zu erkennen.
Rechtsanwalt
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