Rz. 64
Eine umgekehrte Dienstleistungsverpflichtung der Eltern ihren Kindern gegenüber besteht ebenso wenig,[63] wie eine Dienstpflicht des Kindes gegenüber anderen Verwandten der Seitenlinie (z.B. Geschwister untereinander, Neffe gegenüber Onkel).
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