Rz. 95

Zunächst ist die Art der erlittenen Verletzungen bestimmend. Sie ergibt sich aus den ärztlicherseits attestierten Verletzungsbildern, der Diagnose.

 

Rz. 96

Alsdann sind die Intensität der Verletzungen und Schmerzen, d.h. deren Dauer und Heftigkeit, aber auch Umfang und Anzahl operativer Maßnahmen, Dauer einer etwaigen stationären Krankenhausbehandlung, Art und Umfang der medizinischen Therapie und der ambulanten Heilbehandlung schmerzensgeldbestimmend.

 

Rz. 97

Zur Schmerzensgeldregulierung sind stets ärztliche Atteste erforderlich. Wenn der Versicherer diese aber nicht einholt oder dies wegen zu hoher Honoraransprüche der Ärzte ablehnt, muss der Geschädigte die Atteste zunächst auf eigene Kosten einholen. Die Attestkosten sind aber in jedem Falle ihm erwachsene und demzufolge ersetzbare Schadenspositionen.

 

Rz. 98

Bei Streit über die Höhe des Arzthonorars hat der Versicherer dieses zwar zunächst zu ersetzen, erhält im Gegenzuge jedoch einen Anspruch auf Abtretung der Regressansprüche gegen den Arzt ("Zug um Zug gegen Zahlung").

 

Tipp

Oft verweigern die Versicherer, ein Gutachten eines behandelnden Arztes beizuziehen, mit der Begründung, der Arzt habe erklärt, er werde das Gutachten nur gegen ein bestimmtes – nach Ansicht des Versicherers überhöhtes – Honorar erstellen. In einem solchen Fall bleibt nichts anderes übrig, als den Mandanten zu bitten, das Gutachten auf einem Blankoformular, das sich an den üblichen Versicherungsformularen orientiert, gegen Zahlung des geforderten Honorars erstellen zu lassen. Das tatsächlich geforderte und gezahlte Honorar ist dann als selbstständige Schadensposition (vgl. Sachverständigenhonorar, siehe § 8 Rdn 4 ff.) im Rahmen des erforderlichen Herstellungsaufwandes – ggf. nach der Quote – zu verlangen und vom Versicherer auch zu bezahlen, was ggf. mittels eines Prozesses durchzusetzen ist (allerdings nur "Zug um Zug gegen Abtretung eines Regressanspruchs" gegen den Arzt).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge