Rz. 142

Nach einem Gegenstandswert in Höhe von 220.000 EUR entsteht für die Mitwirkung bei der Gestaltung des Vertrags (Anm. Abs. 3 zu Vorbem. 2.3 VV RVG) eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 in Höhe der Mittelgebühr, da die Angelegenheit umfangreich und schwierig gewesen ist sowie eine Einigungsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 1000 VV RVG:

 

Rz. 143

 
1. 1,5-Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG   3.199,50 EUR
(Wert: 220.000 EUR)    
2. 1,5-Einigunggebühr nach Nr. 1000 VV RVG    3.199,50 EUR
(Wert: 220.000 EUR)    
3. Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV RVG   20,00 EUR
Zwischensumme 6.419,00 EUR  
4. 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG   1.219,61 EUR
Gesamt 7.638,61 EUR

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?