An das Grundbuchamt
Wir vertreten die Wohnungseigentümergemeinschaft Heinestraße 12, 75234 Musterstadt, vertreten durch die X-Immobilien GmbH, Zenstraße 5, 75234 Musterstadt.
Namens unserer Mandantin bitte ich um Übersendung
[Variante a] des Zeugnisses gem. § 17 Abs. 2 ZVG für das Wohnungseigentum Nr. 7. Dieses wird zum Zweck der Immobiliarzwangsvollstreckung wegen Hausgeldforderungen benötigt. [Eventuell: Zur Glaubhaftmachung ist der Vollstreckungsbescheid vom 7.1.2022 in Kopie beigefügt.]
[Variante b] eines vollständigen unbeglaubigten Grundbuchauszuges für das Wohnungseigentum Nr. 7. Dieser wird zum Zweck der Immobiliarzwangsvollstreckung wegen Hausgeldforderungen [oder: zur Geltendmachung von Hausgeldforderungen] benötigt. Bitte erteilen Sie den Grundbuchauszug unabhängig vom Vollzug eines eventuell vorliegenden Antrags zur Eintragung in dieses Grundbuch.
Optionaler Hinweis, der sich in der Praxis bewährt hat: Die Vorlage einer Anwaltsvollmacht ist gem. § 11 S. 4 FamFG entbehrlich, weil das vorliegende Gesuch von einem Rechtsanwalt/einer Rechtsanwältin gestellt wird (OLG Stuttgart v. 21.3.2019 – 8 W 88/19, ZMR 2019, 428; KG Berlin, Beschl. v. 6.5.2014 – 1 W 229/14, Rn 9, Rpfleger 2014, 665; Demharter, GBO, § 12 Rn 19).